Organisation
Wichtige Informationen, bei allen Prüfungen sind mitzubringen:
Abstammungsnachweis - vollständig ausgefüllt (Besitzer mit Adresse ist zu vermerken)
Importhunde benötigen eine ÖHZB Eintragung
gültiger Impfpass (Chip-Nummer, Tollwut-Impfung mindestens 4 Wochen, nicht älter als 1 Jahr alt) Hunde, für die kein gültiges Impfzeugnis (Internationaler Impfpass) gegen Tollwut vorgewiesen werden kann, sind zu den Prüfungen gemäß PO nicht zugelassen
Einwandfreies frisches Schlepp- und Bringwild (nur bei Leistungsprüfungen) das nicht manipuliert ist, es muss in einem Rucksack transportiert werden und ist nach der Arbeit wieder mitzunehmen
Flinte und genügend Patronen
gültige Jagdkarte mit Zahlungsbestätigung
zweckmäßige jagdliche Kleidung wird vorausgesetzt
Achtung: Hitzige Hündinnen sowie kranke und krankheitsverdächtige Hunde sind zu den Prüfungen nicht zugelassen. Ausserdem ist für in Österreich gehaltene Hunde, die kupiert sind, somit - bei sonstigem Prüfungsausschluss - ein tierärztliches Attest über die veterinärmedizinische Notwendigkeit des Eingriffes vorzulegen, sofern sie nicht vor dem 1.1.2013 importiert wurden.
Geprüft wird nach der jeweils gültigen PO des ÖJGV für Vorstehhunde bzw. Prüfungsordnung für Einzelleistungen.
Download Nennformular für alle Prüfungen im PDF. Format unter www.oejgv.at
Das Formular ist am PC oder händisch in Blockschrift auszufüllen und per E-Mail/Post der Prüfungsleitung bis spätestens zum Nennschluss zu übermitteln. Das Nenngeld ist mit Überweisung auf DIE ERSTE BANK der österreichischen Sparkassen AG, Kontonummer 08403295, BLZ. 20111, BIC: GIBAATWW, IBAN: AT152011100008403295, zu überweisen.
Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder.