Aktuelles - Magyar Vizsla Drahthaar Klub Österreich

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Aktuelles

Hier finden Sie Artikel 2024 zu den Themen: Aktuelles, Jagdhund, Jagd,

Liebe Mitglieder und Straßenverkehrsteilnehmer. ACHTUNG erhöhtes Risiko für Wildunfälle.

Durch die Zeitumstellung und Wildwechsel erhöht sich Risiko für Wildunfälle in der Abenddämmerung, daher Tempo anpassen und Straßenränder beobachten.

Am 27. Oktober wurden die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt. Dadurch steigt das Risiko von Wildunfällen insbesondere in der Abenddämmerung an, denn die Wildtiere müssen sich an das veränderte Verhalten der Menschen erst wieder anpassen. Daher erinnern und appellieren wir an die Autofahrer, das Tempo anzupassen und die Straßenränder zu beobachten, um frühzeitig querendes Wild erkennen zu können.

So vermeiden Sie als Autofahrer Wildunfälle,

Runter vom Gas! Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit im Bereich der Warnschilder für Wildwechsel.

Augen auf! Beobachten Sie die Fahrbahnränder aufmerksam, insbesondere bei Dämmerung und nachts.

Vorsicht Nachzügler! Wo ein Tier ist, ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen.

Licht abblenden! Steht Wild an oder auf der Fahrbahn, blenden Sie ab, bremsen kontrolliert und hupen. Wild ist im grellen Scheinwerferlicht schnell orientierungslos und reagiert panisch.

Auf den Hintermann achten! Bei Kleinwild wie Hase und Fuchs wird oft geraten, nur zu bremsen, wenn kein Auffahrunfall droht.

Kontrolle über den Wagen behalten! Damit eine unvermeidbare Kollision nicht tödlich endet: Weichen Sie nicht unkontrolliert aus! Halten Sie das Lenkrad fest, fahren Sie weiter geradeaus und bremsen Sie. Baumunfälle oder Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr sind für gewöhnlich auch nicht versichert.

Bei einem Wildunfall:

Fahrzeug abstellen und Unfallstelle absichern.
Verletzte Personen versorgen, falls notwendig die Rettung rufen.
Polizei verständigen, auch wenn das Wildtier geflüchtet ist.
Die Polizei informiert dann die zuständige Jägerschaft.
Das Wildtier keinesfalls mitnehmen.

Notrufnummern Österreich

Feuerwehr                                                     122
Polizei                                                            133
Rettung                                                         144
Euronotruf                                                    112

Machen Sie auch Freunde und Bekannte auf das erhöhte Wildunfallrisiko aufmerksam. Wir wünschen Ihnen eine allzeit sichere Fahrt,

der Präsident- Geschäftsführer LR. Mag. art. Rudolf Broneder.




ACHTUNG: Ergänzte Zuchtordnung mit 23.10.2024:

Bei unserer letzten Vorstandsitzung am 17.10.2024 wurde unsere Zuchtordnung bei einigen Punkten betreffend der aktuellen Entwicklung im Jagdhundewesen ergänzt und vom ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) am 23.10.2024 bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle vorangegangenen Zuchtordnungen ihre Gültigkeit. Die derzeit gültige Zuchtordnung finden Sie auf unserer Website unter Zucht/Zuchtordnungen.


Österreichischer Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde (ÖKDUV)
 
ZUCHTORDUNG
 
 
Beschlossen auf der Generalversammlung des ÖKDUV am 22.04.2022 und ergänzt mit dem Vorstandbeschluss vom 01.09.2023, 30.08.2024 und 17.10.2024, die Zuchtordnung ist damit verbindlich und gilt für das Gebiet der Republik Österreich. Dieser ZO zu Grunde liegen das Internationale Zuchtreglement der FCI, sowie die Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV und die geltenden Österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung und die behördlichen Einfuhrgenehmigungen vorzulegen. Der ÖKDUV ist der einzige Verein und die alleinige anerkannte Vertretung der Rasse beim ÖKV.
§ 1



Liebe Mitglieder,

die Präsidiums- Delegierten- Einzelmitgliedersitzung 2024 des BÖJV fand am Freitag den 18. Oktober 2024 Landgasthaus Scheiblingstein, A-3400 Klosterneuburg, Tullnerstraße 5, statt. Trotz zahlreicher anderer jagdlicher Veranstaltungen haben doch einige WeidkameradenInnen den Weg zu unserer Veranstaltung gefunden. Es konnten einige PräsidentInnen und Klubmitglieder begrüßt werden. Die gesellige Runde löste sich erst zu später Stunde auf.





22. Jägermesse des Vereines " Grünes Kreuz" in Wien.

Am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 fand die 22. Jägermesse vom Verein Grünes Kreuz im Stephansdom statt. Der Vorstand des Vereines " Grünes Kreuz" hat seine Mitglieder und alle Freunde der Jagd und Natur zu dieser Festmesse eingeladen. Vor und nach der Jägermesse musizierte die JHBG Heini´s Ruh vor dem Stephansplatz. Die Musikalische Gestaltung im Dom wurde von der JHBG St. Aegyd am Neuwalde unter Hornmeisterin Ing. Mag. Heide Leitner veranstaltet. Den Festgottesdienst wurde von Dr. Pius Maurer OCist, Abt des Stiftes Lilienfeld mit den Conzelebranten Prälat Dr. Christoph Kühn und den Dompfarrer Mag. Toni Faber zelebriert. Zur Aufführung gelangte die „Dirndlalm Jägermesse“ komponiert von Karl Lechner. An der Orgel war Dommusikus Mag. Thomas Dolezal. Außerdem wurde auch wieder der feierliche Einzug der Fahnen und Standarten vieler Jagdvereine durchgeführt und im Dom aufgestellt. Die Landesjägermeister von Tirol und Wien Anton Larchner und Norbert Walter waren zu dieser Jägermesse als Ehrengäste erschienen. Nach der Festmesse, den Gruß- und Dankesworten durch die Präsidentin Mag. Dr. Christa Kummer-Hofbauer und den würdigen Auszug der Fahnen- Standartenträger waren alle Mitglieder des Vereines Grünes Kreuz zur Apage im benachbarten Stephanisaal des Curhauses St. Stephan eingeladen. Vor den Eingang des Domes protestierte ein kleines, sehr lautes Grüppchen gegen die Jagd und den Feierlichkeiten der Weidmänner.







22. Jägermesse:

Am Donnerstag, den 10. Oktober 2024 findet wieder zum 22. mal die Jägermesse vom Verein Grünes Kreuz im Dom zu St. Stephan in Wien statt. Beginn 19:00 Uhr, keine Anmeldung dazu erforderlich.

Einladung zum Downloaden.




Vollgebrauchsprüfung (VGP) vom 27.09.2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Schweißergänzungsprüfung (SEP) vom 21. September 2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Geschätzte Hundeführerinnen und Hundeführer!

 
Aufgrund der Wetterwarnung und des Wettersturzes mit Niederschlag von 200 Liter pro m2 haben wir uns als Verantwortungsbewusster Veranstalter entschlossen die Vollgebrauchsprüfung am 13. September 2024 abzusagen und zu verschieben. Lieber absagen als ein erhöhtes Risiko zu tragen. Dies auch deshalb, weil wir für alle Hunde die gleichen, fairen Prüfungsbedingungen zur Verfügung stellen möchten.

 
Die Prüfung wird nun auf Freitag, den 27. September 2024 verschoben.

 
Weitere INFO würden den Teilnehmern per E-Mail übermittelt.

 
Weidmannsheil und Ho-Rüd-Ho
der Prüfungsleiter LR. Mag. art. Rudolf Broneder





Feld- Wasserprüfung (FWP) vom 06. September 2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





ACHTUNG: Ergänzte Zuchtordnung mit 01.09.2024:

Bei unserer letzten Vorstandsitzung am 30.08.2024 wurde unsere Zuchtordnung bei einigen Paragraphen ergänzt und vom ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) am 01.09.2024 bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle vorangegangenen Zuchtordnungen ihre Gültigkeit. Die derzeit gültige Zuchtordnung finden Sie auf unserer Website unter Zucht/Zuchtordnungen.


Österreichischer Klub für drahthaarige
Ungarische Vorstehhunde (ÖKDUV)

ZUCHTORDUNG

Beschlossen auf der Generalversammlung des ÖKDUV am 22.04.2022 und ergänzt mit dem  Vorstandbeschluss vom 01.09.2023 und 30.08.2024, die Zuchtordnung ist damit verbindlich  und gilt für das Gebiet der Republik Österreich. Dieser ZO zu Grunde liegen das Internationale  Zuchtreglement der FCI, sowie die Zucht- und Eintragungsordnung des ÖKV und die geltenden Österreichischen Tierschutz- und Tierhaltungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.


Anlagenprüfung (AP) vom 30. August 2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Achtung neue Zucht- und Eintragungsordnung des Österreichischen Kynologenverbandes diese tritt mit 01.09.2024 in Kraft..

Diese kann auf unserer Website unter Zucht/Zuchtordungen eingesehen werden oder auf der Website des ÖKV bzw. auf das  untenstehende Logo des ÖKV klicken.


Ebenso ist bereits die neue Ausstellungsordnung des ÖKV mit 01. Juli 2024 in Kraft getreten und kann auf unserer Website unter Ausstellungen/Allgemeine Informationen eingesehen werden bzw. auf der Website des ÖKV bzw. auf das untenstehende Logo des ÖKV klicken.





ÖKDUV - Klubsiegerzuchtschau vom  14. Juni 2024:
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungswesen /Ergebnisse.




24. NÖ. Hubertusprüfung (SPFSoR und Btr) vom 11. Mai 2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.






Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des MVD.



Die diesjährige Klubsiegerzuchtschau findet am 14. Juni 2024 statt. Formwertrichterin Frau Hana Ahrens. Bitte um baldige Anmeldung dazu. Einladung und Anmeldeformular als PDF-Format im Anhang.

  
Einladung                                    Anmeldeformuar


Wir freuen uns auf eure zahlreiche Teilnahme.




Sehr geehrte Mitglieder:
 
Hier die Ergebnisse der WDS 2024 in Zagreb Kroatien für unserer Rasse Drahthaariger Ungarischer Vorstehhund. Leider war kein Österreichischer Vertreter dabei.
 
 
Alle Ergebnisse im Anhang als PDF-Datei.




Anlagenprüfung (AP) vom 20. April 2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.



Im Anschluss an die Anlagenprüfung fand um 14:00 Uhr die ordentliche Generalversammlung 2024 statt. Wie immer in ruhiger gemütlicher Atmosphäre. Nach der Begrüßung unseres Präsidenten, der für heute unsere Vorstandsmitglieder Frau Dr. Christiane Pirker und Herrn Harald Braun entschuldigt hat, wurde die Beschlussfähigkeit der GV laut unseren Stauten feststellt.

Auf die Verlesung des Protokolls der GV 2023 wird verzichtet, da ein Antrag von Herrn Herbert Kozemko auf die Verlesung des Protokolls der Generalversammlung 2023 zu verzichten gestellt wird und dieser mit Stimmeneinigkeit angenommen wurde.

Nach den Berichten der Vorstandsmitglieder folgten der mündliche Bericht der Kassaprüfer und es wurde der Antrag gestellt die Entlastung des Kassiers und des Vorstandes zu genehmigen. Dieser wurde mit Stimmeneinigkeit angenommen.

Auf die Erhöhung des Mitgliedsbeitrages und der Beitrittsgebühr und Genehmigung der Zuschläge zur Eintragung ins ÖHZB für 2024 wird verzichtet.

Nachdem seitens der Mitglieder keine Anträge gestellt wurden, bedankte sich unser Präsident für euer heutiges kommen, wünscht für das begonnene neue Jagd- Prüfungsjahr viel Erfolg, ein kräftiges Weidmannsheil und nehmen Sie bitte an unseren Veranstaltungen rege teil.

  


Schweißergänzungsprüfung (SEP) und Schweißsonderprüfung vom 06. April 2024
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Befugte Personen zur Mängelfeststellung durch ÖJGV Leistungsrichter bei Anlagenprüfungen.
   
Unsere Leistungsrichter Herr Christian Mayr und Mag. art. Rudolf Broneder haben erfolgreich an dem Seminar am 02. und 04. April 2024 als befugte Person zur Mängelfeststellung als Leistungsrichter bei Anlagenprüfung teilgenommen und haben das Zertifikat Mängelfeststellung als erfolgreiche Teilnahme erhalten. Wir gratulieren herzlichst dazu.






Sehr geehrte Mitglieder,
  
am Freitag den 22. März 2024 veranstaltete der ÖKV seine 1. Präsidentenkonferenz im heurigen Jahr. Es wurde über die aktuellen Entwicklungen der Internen und externe Kommunikation sowie über den Sportschutz und die Novelle des Tierschutzgesetzes berichtet. Unseren Vorstandsmitglied Frau Margot Nemecek wurde vom ÖKV Präsidenten Dr. Michael Kreiner die Ehrennadel in Silber mit Goldkranz für ihre herausragenden Leistungen und besonderen Verdienste in der Kynologie verliehen. Wir gratulieren dazu ganz herzlichst.

  

Die Generalversammlung des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) fand am 23. März 2024 statt und Mag. Philipp Ita wurde zum neuen Präsidenten gewählt. Auch der Wahlvorschlag für den neuen Vorstand wurde bestätigt. Genauso wurden die Anträge für die neuen Rechnungsprüfer und für den Disziplinarsenat und Berufungssenat bestätigt. Unser Präsident LR Mag. art. Rudolf Broneder wurde auch weiterhin im Disziplinarsenat bestätigt.

Der neue Vorstand besteht aus:
Präsident Mag. Philipp Ita
Vizepräsidentin und Richterreferentin Heidi Kirschbichler
Vizepräsident und Generalsekretär Ing. Andreas Huschka
Vizepräsident und Finanzreferent Dir. Robert Markschläger
Zuchtbuchführer Josef Koren
Ausstellungsreferent Mag. Peter Akkad
Leistungsreferent Martin Kruiss

Künftig wird der ÖKV im Bedarfsfall eigene Arbeitsgruppen schaffen, um eine rasche Lösungsfindung zu fördern sowie diverse Projekte voranzubringen. Der Vorstand wird zudem eine Modernisierung der Struktur und aller Bereiche anstreben, um ein zeitgemäßes Hundewesen in Österreich zu sichern.

Im Zuge der Wahl des neuen Präsidenten wurden dem langjährigen Präsidenten des ÖKV Herrn Dr. Michael Kreiner, gedankt für sein langjähriges außerordentliches Engagement und seinen Einsatz für das Hundewesen in Österreich. Dr. Michael Kreiner hat seine unterschiedlichen Funktionen im ÖKV immer mit unermüdlicher Hingabe und Leidenschaft ausgeübt und sich ehrenamtlich mit Herz, Verstand und vor allem großen Fachwissen für die Anliegen der Hundehalter Züchter und Trainer eingesetzt. Dr. Michael Kreiner wurde dafür mit dem Titel „Ehrenpräsident“ die höchste Auszeichnung des ÖKV verleihen. Wir gratulieren dazu herzlichst.






Sehr geehrte Mitglieder,

zur Erinnerung, die Übungstage, Anlagenprüfung und Klubsiegerzuchtschau sind:

Übungstage für die Anlagenprüfung am 29. März 2024.

Anlagenprüfung 2024 im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 20. April 2024.


ÖKDUV Klubsiegerzuchtschau Formwertrichterin Frau Hana Ahrens, am 14. Juni 2024.  


Bitte um rasche Voranmeldung zu der Anlagenprüfung.

Zur Prüfung ist mitzubringen:
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpaß
Formwertbeurteilungsblatt
gültige Jagdkarte
Flinte und genügend Patronen

weiteres beachten Sie:
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.
Anmeldungen und Auskünfte beim Prüfungsleiter Mag. art. Rudolf Broneder unter 0699-11587694 oder E-Mail: mag.broneder@utanet.at .

Kupierte Jagdhunde dürfen NICHT MEHR geprüft werden! Ausnahmen sind nur nach Vorlage eines tierärztlichen Attests erlaubt.

Wir ersuchen die Hundeführer, zu der Prüfung in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten.

Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Sollte ein Hundeführer nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das jeweilige Bundesland sein, hat er dies vor der Prüfung der Prüfungsleitung bekannt zu geben.

Während unseren Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos angefertigt. Die TeilnehmerInnen nehmen dies hiermit zur Kenntnis und stimmen der Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen, etc.) zu.

Der Präsident des ÖKDUV und Prüfungsleiter LR Mag. art. Rudolf Broneder









Liebe Mitglieder und Freunde,

der Vorstand des ÖKDUV wünschen Euch
PROSIT NEUJAHR 2024,
stets gesunde Hunde, guten Anblick,
eine sichere Kugel und bleibt GESUND.
Wir blicken voller Zuversicht auf 2024.





Hier finden Sie Artikel 2023 zu den Themen: Aktuelles, Jagdhund, Jagd,




Liebe Mitglieder, Freunde sowie allen Interessierten des ÖKDUV,
 
der Vorstand des
 
Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde

wünschen Euch zum bevorstehenden Weihnachtsfest,
   
besinnliche Stunden,
 
zum Neuen Jahr,
 
alles Gute, Glück, Gesundheit,
 
guten Anblick und Weidmannsheil für 2024.




 




Liebe Mitglieder  und Freunde des Magyar Vizsla Drahthaar,

unsere  Klubnachrichten 2023 des ÖKDUV sind auf unserer Website unter Archiv/Klubnachrichten2023 bereits zum lesen bereit. Auch heuer gibt es diese nur mehr auf unserer Website, wo diese veröffentlicht wurden um Druckkosten, Papier und Porto zu sparen. Bitte lesen Sie unsere Nachrichten und vielleicht im nächsten Jahr mit einem Artikel von Ihnen  ergänzen. Ich würde mich wirklich darüber freuen.

Auf der 3 Seite sind unserer Veranstaltungstermine 2024 enthalten. Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen folgen in den nächsten Rundschreiben bzw. E-Mails.

Der Präsident- Geschäftsführer LR. Mag. art. Rudolf BRONEDER





Liebe Mitglieder und Straßenverkehrsteilnehmer. ACHTUNG erhöhtes Risiko für Wildunfälle.

Durch die Zeitumstellung und Wildwechsel erhöht sich Risiko für Wildunfälle in der Abenddämmerung, daher Tempo anpassen und Straßenränder beobachten.

Am 29. Oktober wurden die Uhren wieder eine Stunde zurückgestellt. Dadurch steigt das Risiko von Wildunfällen insbesondere in der Abenddämmerung an, denn die Wildtiere müssen sich an das veränderte Verhalten der Menschen erst wieder anpassen. Daher erinnern und appellieren wir an die Autofahrer, das Tempo anzupassen und die Straßenränder zu beobachten, um frühzeitig querendes Wild erkennen zu können.

So vermeiden Sie als Autofahrer Wildunfälle,

Runter vom Gas! Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit im Bereich der Warnschilder für Wildwechsel.

Augen auf! Beobachten Sie die Fahrbahnränder aufmerksam, insbesondere bei Dämmerung und nachts.

Vorsicht Nachzügler! Wo ein Tier ist, ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen.

Licht abblenden! Steht Wild an oder auf der Fahrbahn, blenden Sie ab, bremsen kontrolliert und hupen. Wild ist im grellen Scheinwerferlicht schnell orientierungslos und reagiert panisch.

Auf den Hintermann achten! Bei Kleinwild wie Hase und Fuchs wird oft geraten, nur zu bremsen, wenn kein Auffahrunfall droht.

Kontrolle über den Wagen behalten! Damit eine unvermeidbare Kollision nicht tödlich endet: Weichen Sie nicht unkontrolliert aus! Halten Sie das Lenkrad fest, fahren Sie weiter geradeaus und bremsen Sie. Baumunfälle oder Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr sind für gewöhnlich auch nicht versichert.

Bei einem Wildunfall:

Fahrzeug abstellen und Unfallstelle absichern
  
Verletzte Personen versorgen, falls notwendig die Rettung rufen
Polizei verständigen, auch wenn das Wildtier geflüchtet ist
Die Polizei informiert dann die zuständige Jägerschaft
Das Wildtier keinesfalls mitnehmen.

Notrufnummern Österreich

Feuerwehr                                                        122
Polizei                                                               133
Rettung                                                            144
Euronotruf                                                       112

Machen Sie auch Freunde und Bekannte auf das erhöhte Wildunfallrisiko aufmerksam. Wir wünschen Ihnen eine allzeit sichere Fahrt,

der Präsident- Geschäftsführer LR. Mag. art. Rudolf Broneder.




Erster MVD geprüfter Kadaversuchhund.
 
Der Rüde Mestervadász Éles Rüde, MVD 512, Wurfdatum 24.06.2020 Eigentümer Herr Werner Bauer, konnte die Kadaversuchprüfung in Österreich in Lobendorf am 04.08.2023 erfolgreich absolvieren. Somit ist dieses der erste MVD geprüfte Kadaversuchhund in Österreich. Herzlichen Glückwunsch, Waidmannsheil und Suchenheil dem Team. Die mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest kann so frühzeitig eingedämmt werden. Die Ausbildung startete im April 2023 im Polizeidiensthundezentrum Strebersdorf. Die Jagdhunde erlernten dabei die notwendigen Techniken und Kompetenzen zum Auffinden von Wildschwein-Kadavern. Anschließend wurde die Ausbildung in Revieren in Niederösterreich fortgesetzt. Abgeschlossen wurde der 16-tägige Kurs mit einer Prüfung. Bei der Kooperation zur Ausbildung von Kadaversuchhunden kommt auch ein Train-the-Trainer-Konzept zum Tragen: Experten des Fachausschusses für Hundewesen begleiten den Kurs, der künftig vom NÖ-Jagdverband angeboten und durchgeführt wird. Zudem unterstützt der NÖ-Jagdverband die Exekutive bei der Vermittlung von Revieren zu Ausbildungszwecken.

Es wurden acht Hunde zu Kadaversuchhunden ausgebildet. Im Rahmen dieser Kooperation übergab Innenminister Gerhard Karner gemeinsam mit Josef Pröll, dem Landesjägermeister Niederösterreichs, am 12. Oktober 2023 in Traismauer die Zeugnisse für die acht Kadaversuchhunde und ihre Hundeführerinnen und Hundeführer. „Die Ausbildung leistet einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz und zum Wohl der Landwirtschaft. Durch den Einsatz von ausgebildeten Jagdhunden kann die Ausbreitung der Seuche früh erkannt und eingedämmt werden. Danke an den Landesjagdverband und die zuständige Abteilung für Veterinärwesen im Land Niederösterreich!“, sagte Innenminister Karner bei der Zeugnisübergabe.




Foto BMI Jürgen Makowecz und ein weiterer Artikel mit Fotos auf

  


Sehr geehrte Klubmitglieder!

Für unsere verpflichtende HD-Untersuchung gibt es jetzt nur mehr die autorisierte Tierärztin Frau Mag. Dagmar Eberl, A-2340 Mödling, Hauptstraße 44, Telefon +43 2236-42782 in Österreich, die nach telefonischer Terminvereinbarung diese durchführt.

Bitte bei der HD-Untersuchung unbedingt das Begleitschreiben des ÖKDUV zur röntgenologischen Untersuchung ausgefüllt mitbringen. Dieses kann man auf unserer Website unter http://magyar-vizsla-drahthaar-klub.at/downloads.html (Röntgenbegleitschreiben) downzuloaden werden.

Alle anderen genetische Untersuchungen können wie bisher bei jedem Tierarzt mittels Speichelprobe oder EDTA-Blutprobe in einem entsprechenden Labor (FERAGEN, LABOKLIN etc.) beauftragt werden.

Nachdem bei den heurigen Prüfungen zu Problemen mit dem ausfüllen und der Bezahlung des Nenngeldes gekommen ist, habe ich einen LEITFADEN für die Prüfungen 2024 und Neuerungen erstellt welcher auf unserer Website unter Prüfungswesen/Leitfaden für Prüfungen einzusehen ist.

Mit den besten Grüßen und einem Weidmannsheil zeichnet der

Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder





21. Jägermesse:

Am Donnerstag, den 12. Oktober 2023 findet wieder zum 21. mal die Jägermesse vom Verein Grünes Kreuz im Dom zu St. Stephan in Wien statt. Beginn 19:00 Uhr, keine Anmeldung dazu erforderlich.

Einladung zum Downloaden.





IHA Tulln am 29. und 30. September 2023:
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungswesen /Ergebnisse.





Schweißergänzungsprüfung (SEP) vom 23. September 2023
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Sehr geehrte Klubmitglieder!

Für unsere verpflichtende HD-Untersuchung gibt es jetzt zwei autorisierte Tierärzte in Österreich, die nach telefonischer Terminvereinbarung diese durchführen.

Frau Mag. Dagmar Eberl, A-2340 Mödling, Hauptstraße 44, Telefon +43 2236-42782
und
Herr Dr. med. vet. Adalbert Fellner, A-4972 Utzenaich, Sigmundsberg 21, +43 7751-8900.

Bitte bei der HD-Untersuchung unbedingt das Begleitschreiben des ÖKDUV zur röntgenologischen Untersuchung ausgefüllt mitbringen. Dieses  ist auch auf unserer Website unter  http://magyar-vizsla-drahthaar-klub.at/downloads.html (Röntgenbegleitschreiben) downloaden werden.

Begleitschreiben für röntgenologischen Untersuchung als PDF zum downloaden

Alle anderen genetische Untersuchungen können wie bisher bei jedem Tierarzt mittels Speichelprobe oder EDTA-Blutprobe in einem entsprechenden Labor (FERAGEN, LABOKLIN etc.) beauftragt werden.

Wir weisen außerdem noch auf unsere Zuchtordnung § 1 hin das Zuchttiere dem Bundestierschutzgesetz entsprechen und der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet sein müssen. Bitte daher den Bescheid an mich senden. Herzlichen Dank im Voraus.

Mit den besten Grüßen und einem Weidmannsheil zeichnet der

Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder




ACHTUNG: Ergänzte Zuchtordnung mit 05.09.2023:

Bei unserer letzten Vorstandsitzung am 01.09.2023 wurde unsere Zuchtordnung bei einigen Paragraphen ergänzt und vom ÖKV (Österreichischer Kynologenverband) am 05.09.2023 bewilligt. Ab diesem Zeitpunkt verlieren alle vorangegangenen Zuchtordnungen ihre Gültigkeit. Die derzeit gültige Zuchtordnung finden Sie auf unserer Website unter Zucht/Zuchtordnungen.




Feld- Wasserprüfung (FWP) vom 01. September 2023
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Anlagenprüfung (AP) vom 25. August 2023
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




13. Wiener Jagdhornkonzert des Wiener LJV:
Das Jagdhornkonzert der Wiener Gruppen wurde am Dienstag, den 04. Juli 2023 bei der Bühne am Wiener Rathausplatz (im Rahmen des Filmfestivals) um 19:00 Uhr abgehalten. Unter der Leitung von Landeshornmeister Andreas Bergmann wurde von den Wiener Gruppen (Gregor-Mendel-BOKU, Hermann Löns, Leopold Figl, Babenberg, Unterlaa und Oberlaa), sowie der Blasmusik Mannswörth und der Volkstanzgruppe Stockerau in gemeinsamen Auftritten und einzeln ein buntes Programm geboten. Die Gäste wurden vom Landesjägermeister von Wien, Norbert Walter und dem Leiter der MA 49 OSR DI Andreas Januskovecz willkommen geheißen.
Es war wieder eine gelungene Veranstaltung bei schönem Wetter mit hervorragenden Darbietungen und somit ein wunderschöner Abend. Somit eine großartige Öffentlichkeitsarbeit.





Neue Hundehalter-Verordnung in NÖ ab 1. Juni 2023:

Ab 1. Juni 2023 gilt in Niederösterreich die neue Hundehalter-Verordnung.
Alle Infos findet man hier




Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen des BÖJV:






13. Jagdhornbläserkonzert:

Am 04. Juli 2023 findet wieder zum 13. mal das Jagdhornbläser Konzert auf der Bühne am Wiener Rathausplatz statt. Beginn 19:00 Uhr, Eintritt frei.



ÖKDUV - Klubsiegerzuchtschau am 02 Juni 2023:
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungswesen /Ergebnisse.





Sehr geehrte Mitglieder,

die Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen
des Österreichischer Jagdvereinigungen findet am 17. Juni 2023 statt und ich hoffe auf rege Beteiligung unseres Vereines an dieser Veranstaltung. Bitte um Anmeldung dazu per Email an mich. Herzlichen Dank im Voraus.

Ort: Schießstätte beim Jagd und Sportschützenklub Eichenlaub am Exelberg – Schießplatz 1 statt. Navi: 48.244242,16.25651





23. NÖ. Hubertusprüfung vom 13. Mai 2023
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Sehr geehrte Mitglieder,
 
zur Erinnerung, unsere nächsten Ausstellungs- Prüfungen & Termine sind:
ÖKDUV Klubsiegerzuchtschau im Schloss Maissau, am 02. Juni 2023. Meldeschein hier zum DOWNLOADEN.
Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen am Exelberg, am 17. Juni 2023. Einladung hier zum DOWNLOADEN.
Anlagenprüfung 2023 im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 25. August 2023. Meldeschein hier zum DOWNLOADEN.
  
Feld- Wasserprüfung 2023 im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 01. September 2023.
VGP 2023 im Raum Maissau und Bierbaum am Kleebühel, am 08.- 09. September 2023.
SEP  und Btr 2023 in Maissau, am 23. September 2023.
IHA Tulln Sonderausstellung des ÖKDUV, am 30. September 2023.

Bitte um rasche Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen (nur mehr wenige Plätze frei) und der Klubsiegerzuchtschau.

Zur Prüfung ist mitzubringen:
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpass
Formwertbeurteilungsblatt
gültige Jagdkarte
Flinte und genügend Patronen
Einwandfreies Schleppenwild
weiteres beachten Sie:

Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.
Wird das Nenngeld nicht mit der Nennung überwiesen, kann die Nennung nicht berücksichtigt werden.
Bei Verhinderung wird laut Prüfungsordnung das Nenngeld nicht rückerstattet (Nenngeld = Reugeld).

Anmeldungen und Auskünfte beim Prüfungsleiter Mag. art. Rudolf Broneder unter 0699-11587694 oder E-Mail: mag.broneder@utanet.at .

Kupierte Jagdhunde dürfen NICHT MEHR geprüft werden! Ausnahmen sind nur nach Vorlage eines tierärztlichen Attests erlaubt.

Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten.

Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Sollte ein Hundeführer nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das jeweilige Bundesland sein, hat er dies vor der Prüfung der Prüfungsleitung bekannt zu geben.

Während unseren Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos angefertigt. Die TeilnehmerInnen nehmen dies hiermit zur Kenntnis und stimmen der Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen, etc.) zu.

Mit den besten Grüßen und einem Weidmannsheil zeichnet der

Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder



Ordentliche Generalversammlung 2023

Am Samstag den 22. April 2023 fand unsere diesjährige Generalversammlung in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ. Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen statt. Es waren 14 Mitglieder anwesend. Nach der Begrüßung unseres Präsidenten, der für heute unser Vorstandsmitglied Frau Dr. Christiane Pirker und Frau Margot Nemecek entschuldigt hat, wurde die Beschlussfähigkeit der GV laut unseren Stauten feststellt.

Es folgten die Tätigkeitsberichte des Vorstandes, die Rechnungsprüfer berichten über die mustergültige Kassaführung und stellten den Antrag  auf Entlastung des Kassiers und des Vorstandes. Dieser wurde mit Stimmeneinigkeit angenommen.

Unser lanjähriges Klubmitglied und Leistungsrichter Herr Christian Mayr wurde der Ehrenbruch in Gold verliehen. Wir gratulieren dazu herzlichst.



Anlagenprüfung (AP) vom 22. April 2023
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Sehr geehrte Mitglieder,

zur Erinnerung, die nächsten Prüfungen & Termine sind:

23. NÖ. Hubertusprüfung in Maissau, am 13. Mai 2023.

ÖKDUV Klubsiegerzuchtschau im Schloss Maissau, am 02. Juni 2023.

Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen am Exelberg, am 17. Juni 2023.

Anlagenprüfung 2023 im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 25. August 2023.
  
Feld- Wasserprüfung 2023 im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 01. September 2023.

VGP 2023 im Raum Maissau und Bierbaum am Kleebühel, am 08.- 09. September 2023.

SEP 2023 in Maissau, am 23. September 2023.

IHA Tulln Sonderausstellung des ÖKDUV, am 30. September 2023.

Für die AP, FWP und VGP ist unbedingt ein Formwert von einer ÖKDUV Veranstaltung beizubringen, Diese Möglichkeit besteht am 02. Juni 2023, bei unserer Klubsiegerzuchtschau, Formwertrichter Frau Mf. Sigrid Jarmer. Meldeformular werden per E-Mail zugesendet und sind auch hier zum DOWNLOADEN. Wer keinen Formwert für seinen Hund vorweisen kann, kann auch zur Prüfung nicht antreten. Bitte um rasche Voranmeldung zu den einzelnen Prüfungen.

Zur Prüfung ist mitzubringen:
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpaß
Formwertbeurteilungsblatt
gültige Jagdkarte
Flinte und genügend Patronen
Einwandfreies Schleppenwild

weiteres beachten Sie:
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.
Anmeldungen und Auskünfte beim Prüfungsleiter Mag. art. Rudolf Broneder unter 0699-11587694 oder E-Mail: mag.broneder@utanet.at .

Kupierte Jagdhunde dürfen NICHT MEHR geprüft werden! Ausnahmen sind nur nach Vorlage eines tierärztlichen Attests erlaubt.

Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten.

Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Sollte ein Hundeführer nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das jeweilige Bundesland sein, hat er dies vor der Prüfung der Prüfungsleitung bekannt zu geben.

Während unseren Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos angefertigt. Die TeilnehmerInnen nehmen dies hiermit zur Kenntnis und stimmen der Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen, etc.) zu.

Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder

  



WELPENIMPORT- Antragsformular!

Die Ausnahmeregelung für den Import von Jagdhunden wurde seitens des ÖKV und ÖJGV erreicht und auf unserer Homepage finden Sie unter "Downloads" ein Formular bzw. untenstehend den LINK dazu, mit dem Jagdkartenbesitzer- und Jagdhundeführer diesen Antrag stellen können, um Jagdhunde noch vor der erfolgten Tollwutimpfung nach Österreich importieren zu können.






ÖKDUV Richterschulung!

Unser Verein veranstaltete am 25.02.2023 in A-3473 Zemling, Retzer Straße 3, Landgasthaus Familie Berger, die Richterschulung "Vorstehhunde Prüfungsordnung neu", für unsere Leistungsrichter, war gut besucht und ich glaube auch perfekt vermittelt. Weitere Schulungen folgen und werden den Richterkollegen Termingerecht mitgeteilt. Herzlichen Dank für rege Teilnahme und für diese informative Veranstaltung.





Geschätzte Mitglieder und liebe JagdhundeführerInnen!

Ab 1. Jänner 2023 gilt die neue Prüfungsordung für Vorstehhunde und die überarbeitete Prüfungsordnung für Einzelleistungen.

Wir bieten als Teil unserer Serviceleistungen allen JagdhunderführerInnen an, die neue Prüfungsordnung über uns zu beziehen. Bestellungen über die Geschäftsstelle per Email: mag.broneder@utanet.at .

Am 25. Februar 2023 veranstaltet unser Verein ein diesbezügliches Seminar wo unsere Leistungsrichter teilnehmen können um das nötige Wissen hinsichtlich der Auslegung der neuen PO zu erwerben Bei Interesse Ihrerseits einfach anrufen unter +43 699 11 58 76 94. Aktuell besteht kein Handlungsbedarf für die Leistungsrichter, wenn Sie allerdings als Leistungsrichter zur Anlagenprüfung gehen wollen, ist dieses Seminar Pflicht!

Nachdem unser Leistungsrichteranwärter seine Ausbildung und Prüfung am 21.01.2023 in Altlengbach mit Erfolg bestanden hat, würden wir uns über neue LeistungsrichteranwärterInnen freuen. Diese brauchen aber die notwendige Zeit um die Ausbildung positiv abzuschließen. Wir brauchen junge engagierte LeistungsrichterInnen für die Zukunft. Die Arbeit mit unseren Jagdhunden ist nicht nur zeitintensiv, sondern für die LRA auch spannend. Unser Dank geht wie immer an die HunderführerInnen und an alle Personen, die zur Organisation, zur Verfügungstellung der Prüfungsreviere und dadurch zum Gelingen der Prüfungen beitragen. Nur gemeinsam konnten wir dieses Arbeitspensum bewältigen.

Wünsche ein kräftiges Weidmannsheil, guten Anblick und Ho-Rüd-Ho.

Der ÖKDUV Präsident- Geschäftsführer LR Mag. art. Rudolf Broneder





Neuer Leistungsrichter für Vorstehhunde.

Unser Leistungsrichteranwärter Herr Christian Mayr hat am 21.01.2023 die Leistungsrichterprüfung für Vorstehhunde in Altlengbach erfolgreich Bestanden.



Wir gratulieren dazu herzlichst und freuen uns einen weiteren Vereins-Leistungsrichter für unsere Prüfungen zur Verfügung zu haben.

Der Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf BRONEDER




Hier finden Sie Artikel 2022 zu den Themen: Aktuelles, Jagdhund, Jagd, Gesetze, usw.




Liebe Mitglieder und Freunde des ÖKDUV,
 


der Vorstand und die Rechnungsprüfer
 
 
des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde
 
 
wünschen ihren Vereinsmitgliedern
 
 
sowie allen Interessierten, Sympathisanten
 
 
zum Weihnachtsfest, besinnliche Stunden,
 
 
zum Neuen Jahr, alles Gute, Glück, Gesundheit,
 
 
Guten Anblick sowie ein kräftiges Weidmannsheil 2023.





 


Achtung!!! Jagdhunde-Unfallversicherung!!! Anmeldung dazu beim NÖ Jagdverband.
 

Wir dürfen Ihnen liebe Mitglieder mitteilen, das der NÖ Jagdverband eine moderne und verbesserte Jagdhundeunfallversicherung ausgearbeitet hat. Damit wird das Versicherungsangebot für Hundeführer ausgeweitet und modernisiert.

 
Dafür können sich Hundeführer ab sofort über die Website des NÖ Jagdverbands anmelden. Die Versicherung beginnt einen Tag nach Einzahlung, jedoch frühestens am 1. Jänner 2023, und endet mit 31. Dezember 2023.

 
Die Jahresprämie beträgt 74 Euro, wovon der NÖ Jagdverband jedoch 40 Euro – also mehr als die Hälfte – übernimmt. Die Versicherungsprämie reduziert sich damit für den Hundeführer auf nur 34 Euro.

 
Die Leistungen im Überblick:
 
•          Versicherbar sind Jagdhunde, deren Chipnummer im Antrag angegeben ist und die einer Jagdhunderasse laut der Liste des österreichischen Jagdgebrauchshundeverbands angehören oder als Jagdgebrauchshund mit FCI-Abstammungsnachweis jagdlich geführt werden. Der Hundehalter braucht zudem eine gültige NÖ Jagdkarte. Versicherungsfähig sind nur Jagdhunde im Alter von mindestens 5 Monaten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr.
 
•          Pro Jahr deckt die Versicherung bis zu 2.000 Euro für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Medikation sowie Operationen infolge eines Jagdunfalls. Bei Hunden ohne Jagdhundeprüfung (entspricht mindestens den Revierhundeprüfungen für die Niederwildbejagung) beträgt die Summe 1.400 Euro. Der Selbstbehalt für den Versicherungsnehmer liegt bei 200 Euro je gemeldeten Schadensfall. Die Wahl der Tierklinik oder des Tierarztes steht dem Versicherten frei.
 
•          Die Jahreshöchstleistung bei Tod oder Nottötung bzw. Abhandenkommen eines Jagdhundes während der Jagd beträgt 700 Euro, für Hunde ohne Jagdhundeprüfung 350 Euro. Für das Abhandenkommen ist definiert, dass der Jagdhund innerhalb von drei Monaten nach Teilnahme an der Jagd nachweislich nicht auffindbar ist.
 
•          Der Versicherungsschutz gilt in der gesamten Republik Österreich, aber auch bei einem bis zu einmonatigem Aufenthalt in der EU und den EFTA-Staaten.

 
Weitere Infos und das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage des NÖ. Jagdverband !





Sonder- Ausnahmeregelung für den Import von Jagdhunden erreicht!

Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wurde jüngst das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen nach Österreich auf 16 Wochen festgelegt. Das hätte die Ausbildung und Prägung unserer Hunde in Österreich massiv erschwert und hat zu großer Unsicherheit geführt.

 
Nach intensiven gemeinsamen Bemühungen von ÖKV und ÖJGV und der besonderen Unterstützung der Nationalratsabgeordneten Johann Höfinger und Ing. Josef Hechenberger ist es gelungen, für Hunde, bei denen besondere Gründe vorliegen (etwa Assistenzhunde, Jagdhunde) eine Ausnahmeregelung zu erzielen.

 
So dürfen Hunde bei Vorliegen besonderer Gründe weiterhin wie bisher unter 16 Wochen nach Österreich verbracht werden, es ist lediglich eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

 
Hintergrund der Einfuhrregelung für Welpen ist, dass die Einfuhr von Welpen nach Österreich erst gestattet ist, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen.

 




Achtung!!! Welpenabgabe,

bei unseren MVD Züchter Herrn Jürgen Küstner "Zwinger vom Siebenbergeblick" sind aus dem B-Wurf noch zwei Welpen 1/1 abzugeben. Interessenten können sich direkt mit dem Züchter (Handy +43 676 7607806) in Verbindung setzen oder auch mich kontaktieren unter +43 699 11587694. Weitere Informationen der Elterntiere auf unserer Website unter Zucht/Welpen/Wurf.





Klubabend des ÖKDUV mit dem BÖJV.
 
Freitag, den 14. Oktober 2022 fand ein Klubabend mit dem BÖJV im Landgasthaus Scheiblingstein der Familie Ivett & Michael Trappl, A-3400 Klosterneuburg, Tullnerstraße 5, statt. Präsident LR Mag. art. Rudolf Broneder begrüßte die anwesenden Mitglieder und berichtete über die Veranstaltungen 2022 und die neuen Termine für 2023. Im Anschluss folgte der Vortrag von der Firma SpektakulAIR Herrn Gf. Alexander Wipplinger. Dieser Berichtete über die möglichen Einsätze der Drohnen für den Jagdbetrieb: Macht der jagdliche Drohneneinsatz Sinn, Wildschaden Feststellung, Kitzrettung, eine Plattform für Kitzrettung, Drohnen bei der Jagd, Nachsuche von Wildtieren und Jagdhunden, Reviercoaching sowie über den Drohnenführerschein. Die dazu notwendigen Geräte können gleich bei der Firma SpektakulAIR käuflich erworben werden und natürlich kann der dazu notwendige Führerschein A1 bis A3 erworben werden. Weitere Informationen auf den websiten www.spektakulAIR.at oder www.actirax.at . Es wurden im Anschluss noch viele Fragen der Teilnehmer beantwortet und es wurde beschlossen in naher Zukunft nochmals so einen Vortrag abzuhalten wo vielleicht auch eine Vorführung der Drohnen möglich sein wird.





Liebe Mitglieder und Straßenverkehrsteilnehmer. Vorsicht Wildwechsel! Im Herbst steigt die Zahl der Wildunfälle,
 
der Herbst zeigt sich derzeit in ganz Österreich von seiner nassen Seite. Schlechte Sicht durch Nebel, Regen und herabfallendes Laub, da ist die Gefahr von Wildunfällen wegen in der Dämmerung besonders groß. Zudem kommt es auch zu vermehrtem Wildwechsel, da die Tiere auf der Suche nach Futter sind. Das Wild sucht in Wäldern und auf Feldern Futter, beziehungsweise kehrt von der Nahrungssuche zurück. Die Lebensräume für die Tiere werden weniger: Um zum Futterplatz zu gelangen, muss das Wild häufig Straßen überqueren. Geblendet vom Licht der Scheinwerfer bleiben die Tiere bewegungslos stehen. Die zunehmend schlechten Witterungsbedingungen verbunden mit eingeschränkten Sichtverhältnissen verstärken die Gefahr eines Wildunfalls zusätzlich.

Im Oktober passieren daher die meisten Wildunfälle mit Reh, Hirsch und Wildschwein. Gerade die Pendler unter Ihnen sollten in der Morgen- und Abenddämmerung besonders achtsam fahren. Zu dieser Zeit sind viele Wildtiere unterwegs. Besonders an unübersichtlichen Feld- und Waldrändern gilt: Fuß vom Gas und Fahrbahnrand im Auge behalten.

Neben Reh, Hirsch und Wildschwein geraten vor allem Fasane, Feldhase und Fuchs unter die Räder. Häufiger jedenfalls als angenommen. Hase und Kaninchen landen auf Platz zwei, gefolgt vom Fuchs. Auch Sing- und Greifvögel sind davon betroffen.

So vermeiden Sie als Autofahrer Wildunfälle,

§  Runter vom Gas! Verringern Sie Ihre Geschwindigkeit im Bereich der Warnschilder für Wildwechsel.
 
§  Augen auf! Beobachten Sie die Fahrbahnränder aufmerksam, insbesondere bei Dämmerung und nachts.
 
§  Vorsicht Nachzügler! Wo ein Tier ist, ist auch mit weiteren Tieren zu rechnen.
 
§  Licht abblenden! Steht Wild an oder auf der Fahrbahn, blenden Sie ab, bremsen kontrolliert und hupen. Wild ist im grellen Scheinwerferlicht schnell orientierungslos und reagiert panisch.
 
§  Auf den Hintermann achten! Bei Kleinwild wie Hase und Fuchs wird oft geraten, nur zu bremsen, wenn kein Auffahrunfall droht.
 
§  Kontrolle über den Wagen behalten! Damit eine unvermeidbare Kollision nicht tödlich endet: Weichen Sie nicht unkontrolliert aus! Halten Sie das Lenkrad fest, fahren Sie weiter geradeaus und bremsen Sie. Baumunfälle oder Zusammenstöße mit dem Gegenverkehr sind für gewöhnlich auch nicht versichert.

Bei einem Wildunfall
 
§  Fahrzeug abstellen und Unfallstelle absichern
 
§  Verletzte Personen versorgen, falls notwendig die Rettung rufen
 
§  Polizei verständigen, auch wenn das Wildtier geflüchtet ist
 
§  Die Polizei informiert dann die zuständige Jägerschaft
 
§  Das Wildtier keinesfalls mitnehmen.

Notrufnummern Österreich
Feuerwehr                                                              122
Polizei                                                                     133
Rettung                                                                  144
Euronotruf                                                             112

Machen Sie auch Freunde und Bekannte auf das erhöhte Wildunfallrisiko aufmerksam. Wir wünschen Ihnen eine allzeit sichere Fahrt,
 
der Präsident- Geschäftsführer LR. Mag. art. Rudolf Broneder.

 
 


IHA Tulln Sonderausstellung des ÖKDUV vom 01. Oktober 2022
Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungen/Ergebnisse.




Schweißergänzungsprüfung (SEP) vom 24. September 2022
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.



Feld- Wasserprüfung (FWP) vom 02. September 2022
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Anlagenprüfung (AP) vom 26. August 2022
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Schweißergänzungsprüfung des ÖKDUV (SEP),

unsere SEP findet am 24. September 2022 im Revier EJ Traun Maissau, Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder. Prüfungsleiter LR. Mag. art. Rudolf Broneder, Treffpunkt in A-3473 Zemling, Retzer Straße 3, Gasthaus Franz/Hedwig Berger. Beginn 8:00 Uhr. Meldeschluss 05. September 2022. Nenngeld 60,00. Es sind nur noch wenige Plätze frei.

Zu der Prüfung sind mitzubringen:
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpass
gültige Jagdkarte

weiteres beachten Sie:
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.

Kupierte Jagdhunde dürfen NICHT MEHR geprüft werden! Ausnahmen sind nur nach Vorlage eines tierärztlichen Attests erlaubt.

Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten. Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Nach der Prüfung werden wir wieder gemeinsam zum Suchenlokal fahren, wo die Prüfungszeugnisse und Pokale überreicht werden und wir gemeinsam den Prüfungstag ausklingen lassen.

Diese Prüfungsveranstaltung unterliegt den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird besonders auf die zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen betreffend die COVID Pandemie hingewiesen.

Während unserer Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos angefertigt. Die TeilnehmerInnen nehmen dies mit der Anmeldung zur Kenntnis und stimmen der Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen, etc.) zu.

Der Präsident- Geschäftsführer LR. Mag. art. Rudolf Broneder



Die Seehamer Jägerschaft

Die Seehamer Jägerschaft veranstaltete am 23. Juli 2022 ihre Informationsveranstaltung „Kinder im Wald“. Zum ersten Mal mit dabei „Wildtiere auf Achse“ der Salzburger Jägerschaft. Ein Wagen gefüllt mit allen möglichen Präparaten unserer heimischen Wildtiere. Unter anderem stellten wir den Kindern bei dieser Veranstaltung je einen Vertreter unsere wesentlichen Jagdhundegruppen vor. Besonderen Anklang fand dabei, wie schon in den vergangenen Jahren, die Apportierarbeit des Vorstehhundes. Dabei wurden unterschiedliche Apportiergegenstände von den Kindern geschleppt, versteckt und geworfen und von dem MVD Hector vom Steinberg sauber apportiert und abgegeben. Wir danken unseren Mitglied Herrn Christian Mayr für die Teilnahme an dieser wichtigen Öffentlichkeitsveranstaltung.




E I N L A D U N G
 
zur Meisterschaft im jagdlichen Schießen in der jagdlichen Kombination des Bundes Österreichischer Jagdvereinigungen

Programm:

Ort:                       Schießstätte des Jagd- und Sportschützenklub Steinbrunn, A-7035 Steinbrunn, Schiessplatz 1, Burgenland
 
Zeit:                      30. Juli 2022
 
Beginn:                 9:00 Uhr
 
Nennschluß:         11:00 Uhr
 
Nenngeld:             € 25.– (= Reuegeld)
 
Geschossen wird: Kleinkaliber
 
5 Schuss liegend frei Fuchsscheibe 100 m
 
(Senioren ab Jahrgang 1945 können auch sitzend frei schießen)
 
5 Schuss Bergstock, Rehbock 100 m
 
5 Schuss angestrichen, Keiler 100 m
 
25 Tauben Jagdparcours
 
Gewertet wird die Kombination. Als Mannschaft werden die besten drei Schützen eines Klubs gewertet.

Wie auch bisher immer, gibt es für Mannschaften Pokale und Medaillen in Gold, Silber, Bronze und für Einzelschützen Sachpreise zu gewinnen. Es wird erwartet, dass jeder Klub mit einer Mannschaft (drei Schützen) an der Meisterschaft teilnimmt, sowie auch unsere Einzelmitglieder. Wir bitten um rege Teilnahme. Dabei sein ist nicht Pflicht, sondern Ehrensache.

Ein kräftiges Schützen- und Weidmannsheil, der Präsident des ÖKDUV und BÖJV LR. Mag. art. Rudolf Broneder.

 

Sehr geehrtes Klubmitglied!

Das 12. Wiener Jagdhornkonzert präsentiert vom Wiener Landesjagdverband, findet am Dienstag den 05. Juli 2022 Beginn 19:00 Uhr vor der Bühne des Rathauses statt. Es spielen für Sie die Wiener Jagdhornbläsergruppen und Gastgruppen.

Beginn des Hundeführerkurses am Freitag, den 08. Juli 2022 - bietet auch 2022 der ÖKDUV mit dem BÖJV allen Mitgliedern die Jagdhundeführer/In sind, die Möglichkeit an jagdlichen Übungstagen teilzunehmen. Es wird für die AP, FWP und VGP geübt. Kursleiter LR. Mag. art. Rudolf Broneder. Achtung, nur begrenzte Teilnehmeranzahl.

Unsere nächsten Kurse-Prüfungsveranstaltungen sind:
 
26. August Anlagenprüfung im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,
 
02. Sept. Feld- und Wasserprüfung im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,
 
09. und 10. Sept. VGP im Revier EJ Traun Maissau und Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,
 
24. Sept. SEP Schweißergänzungsprüfung im Revier EJ Traun Maissau,
 
Prüfungsleiter bei allen ÖKDUV Prüfungen LR. Mag. art. Rudolf Broneder

Bitte um rasche Voranmeldung zu den einzelnen Prüfungen, da nur mehr wenige freie Plätze vorhanden sind.
 
Aber auch für jede Prüfung eine eigene Nennung (Nennformular herunterladen) leserlich ausfüllen und mit Ihrer Telefonnummer versehen. Die ausgefüllte Nennung ist gleich mit der Kopie des Einzahlungsscheins an den Prüfungsleiter zu senden. Wenn nicht mit der Nennung die Einzahlung erfolgt, wird die Nennung nicht angenommen. Nenngeld ist Reuegeld!
 
Nenngeld bitte auf folgendes Konto überweisen:
 
Österreichischer Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde, Erste Bank der Österr. Sparkassen AG., Kontonummer 08403295, BLZ. 20111, BIC: GIBAATWWXXX, IBAN: AT152011100008403295.

Zu der Prüfung sind mitzubringen:
 
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpass
gültige Jagdkarte
Flinte und genügend Patronen
Einwandfreies Schleppenwild, die lebendige Ente für die Schwimmspur wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt

weiteres beachten Sie:
 
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.
Kupierte Jagdhunde dürfen NICHT MEHR geprüft werden! Ausnahmen sind nur nach Vorlage eines tierärztlichen Attests erlaubt.
Ich hoffe persönlich, dass Sie von den angebotenen Möglichkeiten aktiv am Klubgeschehen teilzunehmen zahlreich Gebrauch machen.
 
Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten. Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Nach der Prüfung werden wir wieder gemeinsam zum Suchenlokal fahren, wo die Prüfungszeugnisse und Pokale überreicht werden und wir gemeinsam den Prüfungstag ausklingen lassen.

Die nächste Möglichkeit einen Formwert für Ihren Hund zu bekommen, sind Meldungen für die CACIB-Ausstellung in Tulln, am Samstag, den 01. Oktober 2022 hier haben wir wieder eine Sonderausstellung des ÖKDUV.

Während unserer Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos angefertigt. Die TeilnehmerInnen nehmen dies mit der Anmeldung zur Kenntnis und stimmen der Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen, etc.) zu.

Mit den besten Grüßen und einem Weidmannsheil zeichnet der

Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder



60 Jahre ÖKDUV - Klubsiegerzuchtschau am 2022-06-10:
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungswesen /Ergebnisse.



Hier können Sie unsere 60 Jahr Jubiläumsbroschüre  auf unserer Website, wo diese veröffentlicht wurde, downloaden um Druckkosten, Papier und Porto zu sparen. Mit diesem Schritt möchte der ÖKDUV - neben den Einsparungsmaßnahmen - ebenfalls seinen Beitrag zum Schutz der Wälder und einer sauberen Umwelt beisteuern.

Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre.


Schweißsonderprüfung (SSP) vom 28. Mai 2022
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.






22. NÖ. Hubertusprüfung vom 14. Mai 2022
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Sehr geehrte Mitglieder,

die Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes und der Kassaprüfer 2022 fand am Freitag, den 22. April 2022 in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ. Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen statt. Es waren 20 Mitglieder anwesend. Als Wahlleiter fungierte Herr Christian Mayr. Der Wahlvorschlag des scheidenden Vorstandes wurde mit Stimmeneinigkeit angenommen. Folgende Personen gehören dem neuen Vorstand an:

Präsident, Geschäftsführer:
LR. Magister art. Rudolf BRONEDER
                             
Vizepräsident und Zuchtwartstellvertreter:
Harald BRAUN

Zuchtwart und Kassierstellvertreter:
Mag. Dr. Martina MAYR-GEMEINHARDT

Kassierin und Geschäftsführerstellvertreter:
Margot NEMECEK

Juristischer Beirätin:
RA. em Dr. Christiane PIRKER

Kassaprüfer:
Mag. Dr. AJW Otto SCHIMPF und LR. Mf. Ferdinand SCHAUPP.
 
Gleichzeitig wurden die Änderungen der Zuchtordnung die bereits vom ÖKV bewilligt waren und die Ergänzungen unserer Satzungen mit Stimmeneinigkeit beschlossen.

Im Anschluss folgten einige Ehrungen für verdiente Klubmitglieder. Herr LR. Herbert Kozemko und Herr LR. Mf. Ferdinand Schaupp erhielten das Verdienstzeichen des BÖJV in Gold verliehen. Herr Ernst Bernreiter sen. und Herr Karl Solich die uns die Reviere seit Jahrzehnten für die diversen Prüfungen zur Verfügung stellen, erhielten ebenfalls das Verdienstzeichen des BÖJV in GOLD überreicht. Unser langjähriges Vorstandsmitglied Frau Alexandra Broneder wurde die Ehrenmitgliedschaft zum ÖKDUV verleihen. Wir gratulieren dazu herzlichst.

   



Anlagenprüfung vom 22. April 2022
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.



Liebe Spaziergänger und Naturnutzer.
 
Der Frühling bringt gefahren, da das Risiko von Bränden in niederschlagsarmen Zeiten hoch ist, für den Wald. Rauchen in niederösterreichischen Wäldern kostet bis zu 7.270,00 Euro

Spaziergänger und Naturnutzer sollten jetzt besonders vorsichtig sein.

Die andauernde Trockenheit bzw. der trockene Winter sorgen für erhöhte Waldbrandgefahr – ungewöhnlich früh im Jahr. Bleiben nennenswerte Niederschläge auch in den kommenden Wochen aus, könnte das auch in der Landwirtschaft zum Problem werden.

Die Kombination aus Sonne, wenig Regen und leichtem Wind in den vergangenen Tagen und Wochen habe dafür gesorgt, dass „die Böden bis in eine Tiefe von einem halben Meter durchgetrocknet sind, da genügt ein kleiner Funke und die Katastrophe ist perfekt“.

Deswegen wurde in 14 Bezirke Waldbrandverordnungen in Niederösterreich erlassen.

In weiteren drei Bezirken gebe es diesbezüglich Vorbereitungen. Durch die Verordnungen wird Rauchen und jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in Waldnähe untersagt.

Verstöße werden mit Verwaltungsstrafen bis zu 7.270,00 Euro oder vier Wochen Freiheitsstrafe geahndet. Dabei muss die Übertretung gar keinen Waldbrand verursacht haben. Es genügt, wenn man in Wäldern und deren Gefährdungszonen raucht oder Feuer entzündet.
 
Aktuell gilt die Waldbrandverordnung in folgenden Bezirken: Amstetten, Baden, Gänserndorf, Hollabrunn, Horn, Korneuburg, Melk, Mistelbach, Mödling, Neunkirchen, St. Pölten, Tulln, Waidhofen an der Thaya und Wiener Neustadt. In Vorbereitung ist die Verordnung in Gmünd, Krems und Zwettl. (APA, 16.3.2022)

Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder


 
 


Jetzt ist Brut- und Setzzeit,
nehmt Rücksicht auf den Wildkindergarten!!!
 
Vorsicht im Wald und Feld: Jungwild braucht im Frühling Ruhe. Der Frühling bringt Leben in dem Wald- und Feld. Spaziergänger sollten jetzt besonders vorsichtig sein. Denn die Wildtiere bekommen Nachwuchs und fühlen sich deshalb schnell gestört. Wer also dieser Tage einen Schritt in die Natur setzt, sollte stets eines im Gepäck haben: Respekt und Sensibilität. Die Wege nicht zu verlassen, Hunde angeleint zu führen und sich Jungwild nicht zu nähern. Rücksichtnahme und Beschränkung ist jetzt also auch im Wald und Feld gefordert. Außerdem besteht in Österreich Leinenpflicht, das gilt auch für Wälder und Wiesen“.

Hände weg von jungen Wildtieren! Falscher Umgang gefährdet Leben von Wildtierjungen, Jungtiere selten hilflos.
 
Junge Hasen oder Rehkitze werden nur einmal bis zweimal pro Tag von der Mutter aufgesucht, es ist für sie völlig natürlich, auf die elterliche Pflege zu warten. Und Jungvögel starten ihre ersten Flugversuche zwar meist alleine, sind aber trotzdem nicht verlassen. Sie sind ständig mit den Eltern durch Rufe in Kontakt. „Sollten Sie also auf Jungtiere treffen, bitte entfernen Sie Sich rasch wieder, denn sonst halten Sie die Eltern davon ab, ihre Jungen zu versorgen“.
 
Richtiges Verhalten gegenüber Jungwildtieren:

•          Hände weg, menschliche Rettungsversuche bedeuten viel Stress für die Tiere und bringen viele Jungtiere in Lebensgefahr!
 
•          Im Zweifelsfall ist das Tier versorgt und benötigt keine menschliche Hilfe.
 
•          Nach der Entdeckung sollte man sich schnell wieder entfernen, sonst hält man die Eltern von der Versorgung des Kleinen ab.
 
•          Beobachtungen nur aus sehr großer Entfernung.
 
•          Nur verletzte junge Wildtiere und Jungtiere in unmittelbarer Nähe des verunglückten Muttertiers benötigen Hilfe!
 
•          Keine Versorgung durch Laien, schon falsches Futter endet für die meisten Jungtiere tödlich.

 
Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder


 
Hier finden Sie Artikel zu den Themen: Aktuelles, Jagdhund, Jagd, Gesetze, usw.

Sehr geehrte Mitglieder,

ACHTUNG WICHTIGE INFORMATION!!!
Die IHA OBERWART am 05. und 06. März 2022 ist abgesagt, auf Grund der stark ansteigenden COVID 19 Infektionszahlen wurden leider keine Genehmigung für diese Veranstaltung erteilt. Ein Ersatztermin wird gesucht und weitere Informationen folgen!!

zur Erinnerung, die nächsten Prüfungstermine sind:

Schweißsonderprüfung SSP 2022 in Maissau, Samstag, 02. April 2022.
Schweißsonderprüfung  (SSP) für alle Jagdhunderassen in Maissau, Treffpunkt um 8:00 Uhr in A-3473 Zemling, Retzer Straße 3, Landgasthaus Franz/Hedwig Berger, Prüfungsleiter LR. Mag. art. Rudolf Broneder. Meldeschluss 07. März 2022. Nenngeld € 80,00.


Anlagenprüfung 2022 im Raum Bierbaum am Kleebühel, Freitag, 22. April 2022.
Anlagenprüfung (AP) im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung, Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder. Treffpunkt um 8:30 Uhr in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ. Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen. Prüfungsleiter LR. Mag. art. Rudolf Broneder. Meldeschluss 14. März 2022. Nenngeld € 70,00.


22. NÖ. Hubertusprüfung in Maissau, Samstag, 14. Mai 2022.
22. NÖ. Hubertusprüfung Schweißprüfung ohne Richterbegleitung und Bringtreueprüfung (SPoR und Btr) für alle Jagdhunderassen in Maissau, Treffpunkt um 7:30 Uhr in A-3473 Zemling, Retzer Straße 3, Landgasthaus Franz/Hedwig Berger, Prüfungsleiter LR. Mag. art. Rudolf Broneder. Meldeschluss 11. April 2022. Nenngeld € 80,00 pro Prüfung.
Achtung: Die Zulassung eines Hundes ist an ein Mindestalter von vollendeten 18 Lebensmonaten gebunden.


Bitte um rasche Voranmeldung zu den einzelnen Prüfungen. Nennformular hier zum Downloden.

Nach dem derzeitigen Stand hat jeder Hundeführer und Leistungsrichter am Treffpunkt ausnahmslos eine FFP2 Maske zu tragen und einen negativen Covidtest ausgedruckt mitzubringen. Begleitpersonen sind grundsätzlich derzeit nicht erlaubt.

Zu den einzelnen Prüfungen sind mitzubringen:
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpaß
Formwertbeurteilungsblatt bei AP
gültige Jagdkarte
Flinte und genügend Patronen bei AP

weiteres beachten Sie:
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.

Anmeldungen und Auskünfte beim Prüfungsleiter Mag. art. Rudolf Broneder unter 0699-11587694 oder E-Mail: mag.broneder@utanet.at .

Wir hoffen, dass trotz der noch immer etwas angespannten Situation bezüglich COVID 19 unter Einhaltung der entsprechenden notwendigen Sicherheitsmaßnahmen diese Veranstaltungen stattfinden können. Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden!

Der Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder

Hier finden Sie Artikel zu den Themen: Aktuelles, Jagdhund, Jagd, Gesetze, usw.




Liebe Mitglieder und Freunde des ÖKDUV,

der Vorstand des

Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde

wünschen Euch,

eine wunderschöne harmonische Adventzeit,

zum bevorstehenden Weihnachtsfest,

besinnliche Stunden,

zum Neuen Jahr,

alles Gute, Glück, Gesundheit,

guten Anblick und Weidmannsheil 2022,

bleibt gesund und habt eine schöne Zeit.





IHA Salzburg vom 23.- 24. Oktober 2021
Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungen/Ergebnisse.





Sehr geehrte Mitglieder.

Die nächste Möglichkeit einen Formwert für Ihren Hund zu bekommen, sind Meldungen für die CACIB-Ausstellung in Tulln und diese können bereits jetzt durchgeführt werden.


Am Samstag, den 13. November 2021 haben wir wieder eine Sonderausstellung, für die wir Herrn Mag. Dr. AJW. Otto Schimpf eingeladen haben.
 
1. Meldeschluß am 01. Oktober 2021, 2. Meldeschluß am 15. Oktober 2021.

Meldegebühren für einen Tag für den ersten Hund: bis 01.10.2021 € 52,00 und bis 15.10.2021
€ 59,00.

Meldungen unter: https://www.oekv.at/de/shows/3-x-cacib-tulln-2021/ .Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!


Für die Veranstaltung wurde ein COVID 19-Vorsorgeplan seitens des ÖKV erarbeitet, der Abstimmungsprozess mit den Behörden ist voll im Gang. Aktualisierte Details dazu werden rechtzeitig vor der Messe auf der Website des ÖKV kommuniziert.
 
Ich hoffe persönlich, dass Sie von der angebotenen Möglichkeit, mit Ihrem Hund aktiv am Klubgeschehen teilzunehmen, zahlreich Gebrauch machen werden und ersuche um persönliche Anmeldung zu dieser Veranstaltung.

Ich weise darauf hin, dass, so Ihr vierbeiniger Jagdkamerad später einmal zur Zucht verwendet werden soll, unbedingt laut der ÖKDUV – Zuchtordnung, die vereinseigenen Prüfungen und Sonderausstellungen zu absolvieren sind.

Mit den besten Grüßen und einem Weidmannsheil zeichnet
 
der Präsident und Geschäftsführer des ÖKDUV LR Magister art. Rudolf Broneder
   



SEP vom 25. September 2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





VGP vom 10. September 2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Feld- Wasserprüfung vom 03. September 2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Anlagenprüfung vom 27. August 2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Sehr geehrte Mitglieder.

Die nächste Möglichkeit einen Formwert für Ihren Hund zu bekommen, sind Meldungen für die Doppel-CACIB-Ausstellung in Salzburg und diese können bereits jetzt durchgeführt werden.



Am Samstag, den 23.Oktober 2021 werden unsere Magyar Vizsla Drahthaar von Frau Hana Ahrens gerichtet.
 
Am Sonntag, den 24. Oktober 2021 haben wir eine Sonderausstellung des ÖKDUV, für die wir Herrn Mag. Dr. Otto Schimpf eingeladen haben mit der Möglichkeit Ihres Hundes "ALPENSIEGER SALZBURG" zu werden.
 
1. Meldeschluß am 21. August 2021, 2. Meldeschluß am 18. September 2021.

Meldegebühren für einen Tag für den ersten Hund: bis 21.08.2021 € 48,00 und bis 18.09.2021 € 56,00.

Meldegebühren für beide Tage für den ersten Hund: bis 21.08.2021 € 81,00 und bis 18.09.2021 € 97,00.

Meldungen unter: https://www.oekv.at/de/shows/doppel-cacib-salzburg-2021 . Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!

Ich weise darauf hin, dass, so Ihr vierbeiniger Jagdkamerad später einmal zur Zucht verwendet werden soll, unbedingt laut der ÖKDUV – Zuchtordnung, die vereinseigenen Prüfungen und Sonderausstellungen zu absolvieren sind.


 
Der Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder




ÖKDUV Klubsiegerzuchtschau vom 03. Juli 2021
Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungen/Ergebnisse.




Schweißsonderprüfung SSP vom 05. Juni 2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.




Sehr geehrte Mitglieder,
 
zur Erinnerung, die nächsten Prüfungstermine sind:
 
Anlagenprüfung 2021 (wird nur bei Bedarf durchgeführt) im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 27. August 2021.

Feld- Wasserprüfung 2021 im Raum Bierbaum am Kleebühel, am 03. September 2021.
 
VGP 2021 im Raum Maissau und Bierbaum am Kleebühel, am 10.- 11. September 2021.
 
SEP 2021 im Maissau, am 25. September 2021.

Für die AP, FWP und VGP ist unbedingt ein Formwert von einer ÖKDUV Veranstaltung beizubringen. Da aber alle IHA in Österreich erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden, besteht die Möglichkeit am 03. Juli 2021, bei unserer Klubsiegerzuchtschau, Formwertrichter Franz Zimmermann. Meldeformular hier zum DOWNLOADEN. Wer keinen Formwert für seinen Hund vorweisen kann, kann dann auch zur Prüfung nicht antreten. Bitte um rasche Voranmeldung zu den einzelnen Prüfungen.
 
Nach dem derzeitigen Stand hat jeder Hundeführer und Leistungsrichter am Treffpunkt ausnahmslos eine FFP2 Maske zu tragen und einen negativen Covidtest ausgedruckt mitzubringen. Begleitpersonen sind grundsätzlich derzeit nicht erlaubt.
 
 
Zur Prüfung ist mitzubringen:
 
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpaß
Formwertbeurteilungsblatt
gültige Jagdkarte
Flinte und genügend Patronen
Einwandfreies Schleppenwild

weiteres beachten Sie:
 
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.

 
Anmeldungen und Auskünfte beim Prüfungsleiter Mag. art. Rudolf Broneder unter 0699-11587694 oder E-Mail: mag.broneder@utanet.at .
 
Wir hoffen, dass trotz der noch immer etwas angespannten Situation bezüglich COVID 19 unter Einhaltung der entsprechenden notwendigen Sicherheitsmaßnahmen diese Veranstaltungen stattfinden können. Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden!
 
Der Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder


   


21. NÖ. Hubertusprüfung vom 15. Mai 2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Anlagenprüfung vom 01.05.2021
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Ergebnisse.





Hohe Jagd 2021 abgesagt!!!

Wie von vielen wahrscheinlich erwartet, ist die letzte   verbliebene Jagdmesse Österreichs – die Hohe Jagd in Salzburg – für 2021   jetzt endgültig abgesagt. Laut heute zugegangener Presseaussendung der   Messeleitung ist eine Durchführung aufgrund des aktuellen   Corona-Pandemieverlaufs sowie der Verzögerungen bei der Bereitstellung von   Impfstoffen unmöglich.

Die nächste „Hohe Jagd“ soll nun vom 24. – 27. Februar 2022 stattfinden.   Nähere Informationen finden Sie unter https://www.hohejagd.at/de-at.html

Der Präsident- Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder




Sehr geehrte Prüfungsteilnehmer, liebe Mitglieder,
 
unsere AP findet am Samstag den 01.05.2021 in Bierbaum am Kleebühel statt.
 
Auf Grund der nicht endend wollenden Covidlage und dem gleichzeitigen Beginn der Prüfungssaison möchten wir nochmals auf die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnunghinweisen.
 
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Ausbildung von Jagdhunden als berufliche Tätigkeit eingestuft dies ermöglicht uns Frühjahrsprüfungen durchzuführen.
 
Unabhängig von dieser Möglichkeit wird dringend bei der Abhaltung der Prüfungen auf die weiteren Covid-Bestimmungen hingewiesen und von den Teilnehmer*innen einen negativen Covidtest, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, vorzulegen ist. Der Treff- und Zeitpunkt wird den Teilnehmern bekanntgegeben.

Zur Prüfung ist mitzubringen:
 
Abstammungsnachweis (Original)
Impfpaß
gültige Jagdkarte
Flinte und ausreichend Patronen
 
 
weiteres beachten Sie:
 
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein.
Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.
 
 
Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten.
 
 
Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Sollte ein Hundeführer nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das jeweilige Bundesland sein, hat er dies vor der Prüfung der Prüfungsleitung bekannt zu geben.
 
Weiters wird auch wieder im Herbst eine Anlagenprüfungen wie im Vorjahr stattfinden. Wir bitten ebenfalls um Akzeptanz, dass wir aufgrund der aktuellen Situation auf die Maskenpflicht und auf ein negatives Testergebnis für alle bestehen müssen und nur die Hundeführer*Innen mit Ihren Hunden und die Leistungsrichter dazu kommen können.

Der Präsident- Geschäftsführer LR Mag. art. Rudolf Broneder
 




Sehr geehrte Mitglieder der Bezug von Wasserstoffperoxid ist wieder möglich.
 
Seit 1. Februar war es für JägerInnen nicht mehr möglich, Wasserstoffperoxid in einer Konzentration über 12% zur Trophäenbleiche zu beziehen.
 
Das Bundesministerium stellt in einem offiziellen Informationsschreiben vom 15. März 2021 fest, dass JägerInnen mit gültiger österreichischer Jagdkarte als „gewerbliche Verwender“ im Sinne des Art. 3 Z 9 der EU-Ausgangsstoff-VO zu qualifizieren sind. Nach Auskunft der Apothekerkammer wurden alle Apotheken ebenfalls informiert. Das Bleichmittel Wasserstoffperoxid kann nun von JägerInnen für den Eigenbedarf unter Vorlage einer gültigen Jagdkarte erworben werden.
 

Folgende Voraussetzungen sind dafür notwendig:
 
•          Der Bezug von Wasserstoffperoxid mit einer Konzentration von über 12% erfolgt ausschließlich zum Zweck der Trophäenbleiche.
 
•          Vorlage einer gültigen Jagdkarte
 
•          Registrierung und Abgabe einer Kundenerklärung beim Bezug. In der Kundenerklärung sind der Verwendungszweck und die bezogene Menge Wasserstoffperoxid anzuführen. Die Erklärung ist bei jeder Transaktion abzugeben. Wenn jedoch die innerhalb eines Jahres getätigten Einkäufe nicht wesentlich voneinander abweichen, ist es ausreichend, die Kundenerklärung einmal jährlich zu erneuern. Der Wirtschaftsteilnehmer (z.B. die Apotheke) hat vor jeder Abgabe zu prüfen, ob es sich um denselben Verwender handelt, der bereits früher eine Kundenerklärung abgegeben hat. Auf der Kundenerklärung, die beim Wirtschaftsteilnehmer aufliegt, ist die im Zuge des Verkaufsvorganges abgegebene Menge des Wasserstoffperoxids einzutragen.
 
•          Das Wasserstoffperoxid ist sicher zu verwahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Wir empfehlen die bereits bekannten Bestimmungen zur sicheren Verwahrung von Jagdwaffen künftig auch auf Wasserstoffperoxid anzuwenden.
 
•          Jedes Abhandenkommen, oder ein Diebstahl ist umgehend der Polizei zu melden.

Der Präsident- Geschäftsführer LR Mag. art. Rudolf Broneder





Liebe Mitglieder des ÖKDUV!

Durch die Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Ausbreitung des Coronavirus ist der ÖKDUV in seinen Tätigkeiten nach wie vor sehr stark eingeschränkt.

Die Durchführung von Veranstaltungen wie Übungstage, Schweißsonderprüfung, Anlagenprüfung und Generalversammlung, ist derzeit leider nicht möglich und es ist auch nicht absehbar, wann und in welcher Form Veranstaltungen wieder abgehalten werden dürfen.

Wir werden Sie zu gegebener Zeit informieren und geplante Termine hier veröffentlichen.

Wir bitten daher um Euer Verständnis und freuen uns auf ein Wiedersehen, aber bis dahin bleibt weiterhin gesund!

Der Präsident- Geschäftsführer LR Mag. art. Rudolf Broneder

 
 


IHA SALZBURG VERSCHOBEN!!!

Sehr geehrte Mitglieder.

Auf Grund der derzeitigen gesundheitlichen Lage (Covid-19) und den damit verbundenen Beschränkungen sieht sich der Kynologischer Verein für das Land Salzburg  nicht in der Lage die Doppel-CACIB Salzburg am 10./11. April 2021 durchzuführen. Die Doppel-CACIB Salzburg wird auf den Herbst (September/Oktober) verschoben. Der genaue Termin wird baldmöglichst bekannt gegeben

Die nächste Möglichkeit einen Formwert für Ihren Hund bei einer ÖKV oder ÖKDUV Veranstaltung durchführen zu lassen, ist die IHA Tulln am 18. bis 20. Juni 2021 bzw. unsere Klubsiegerzuchtschau am 03. Juli 2021. Die Junghundebesitzer können hier den notwendigen Formwert für Ihren vierbeinigen Jagdkameraden mit dem drahthaarigen Gesicht erhalten, den Sie dann auch für die Prüfung brauchen.

Ich weise darauf hin, dass, so Ihr vierbeiniger Jagdkamerad später einmal zur Zucht verwendet werden soll, unbedingt laut der ÖKDUV – Zuchtordnung, die vereinseigenen Prüfungen und Sonderausstellungen zu absolvieren sind.


Sehr geehrte Klubmitglieder!

Die IHA Salzburg findet am 10. April 2021 mit einer Sonderausstellung des ÖKDUV statt. Formwertrichter ist Herr Mag. Dr. AJW. Otto Schimpf. Dies ist heuer die erste Möglichkeit Ihren Hund bei einer ÖKDUV Veranstaltung vorzuführen. Die Junghundebesitzer können hier den notwendigen Formwert für Ihren vierbeinigen Jagdkameraden mit dem drahthaarigen Gesicht erhalten, den Sie dann auch für die Prüfung brauchen. Daher bitte um zahlreiche Anmeldungen dazu, damit wir in Salzburg auf unserer Sonderausstellung zahlreich vertreten sind und auch dementsprechend unsere Rasse präsentieren können. Nennformular über die ÖKV Website downloaden oder direkt online melden.

Ich weise darauf hin, dass, so Ihr vierbeiniger Jagdkamerad später einmal zur Zucht verwendet werden soll, unbedingt laut der ÖKDUV – Zuchtordnung, die vereinseigenen Prüfungen und Sonderausstellungen zu absolvieren sind.

Wir hoffen, dass trotz der noch immer etwas angespannten Situation bezüglich COVID 19 unter Einhaltung der entsprechenden notwendigen Sicherheitsmaßnahmen des ÖKV stattfinden kann. Selbstverständlich halten wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden!

1. Meldeschluss: 06. Februar 2021
2. Meldeschluss: 06. März 2021

Wir freuen uns auf zahlreiche Meldungen für Salzburg!

Bleiben Sie Gesund und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
 
der Präsident- Geschäftsführer LR Mag. art. Rudolf Broneder






Sehr geehrte Mitglieder.

Folgende Prüfungstermine sind im ersten halbjahr vorgesehen:

Die Schweißprüfung (SSP) für alle Rassehunde, findet am Samstag, den 27. März 2021 in dem Revier EJ-Traun in Maissau statt. Treffpunkt im Gasthaus Franz/Hedwig Berger, Retzer Straße 3, A-3473 Zemling NÖ. Beginn 08:00 Uhr. Die Teilnehmeranzahl ist auf 4 Hunde beschränkt. Die Fährten werden mit Rehwildschweiß gelegt. Die teilzunehmenden Hunde müssen laut der PO. des ÖJGV mindestens 18 Monate alt sein. Nennungsschluss ist Montag, den 01. März 2021. Nenngeld = Reugeld € 70,00.


 
Die Anlagenprüfung (AP) für Vorstehhunde aller Rassen findet am Samstag, den 17. April 2021 im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung statt. Treffpunkt ist um 8:00 Uhr und Beginn des Richtens um 8:30 Uhr in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ., Landesstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen (Familie Solich). Die Teilnehmeranzahl ist auf 6 Vorstehhunde beschränkt. Nennungsschluss ist Montag, der 15. März 2021. Nenngeld = Reugeld € 60,00.

 
Die 21. NÖ. Hubertus- Prüfung die der ÖKDUV als Bringtreue- und Schweißprüfung ohne Richterbegleitung (Btr, SPoR) ausrichtet ist für alle Rassehunde und findet am Samstag, den 15. Mai 2021 in Maissau statt. Die Teilnehmeranzahl ist auf 6 Rassehunde pro Prüfung beschränkt. Nennungsschluss ist Montag, der 24. April 2021. Nenngeld = Reugeld € 80,00 pro Prüfung. Die Zulassung eines Hundes ist an ein Mindestalter von vollendeten 18 Lebensmonaten gebunden.


 
Prüfungsleiter bei der SSP, AP, SPoR und Btr ist LR Mag. art. Rudolf Broneder.

Nennformular im PDF-Format zum "DOWNLOADEN".

Liebe Mitglieder bitte schaut auf unserer Website unter *AKTUELLES* vorbei betreffend die oben angeführten Veranstaltungen, da diese auf Grund der Pandemie oft kurzfristig abgesagt werden müssen. Diese Veranstaltungen unterliegen den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen. Es wird besonders auf die Bestimmungen betreffend die COVID Pandemie hingewiesen. Anmeldungen dazu unbedingt notwendig unter E-Mail mag.broneder@utanet.at oder 0699-11587694. Herzlichen Dank im Voraus.






3. LOCKDOWN
 
DIE KYNOLOGIE UND DAS VEREINSWESEN IN DER COVID-19 PANDEMIE

 
Für die Zeit nach Weihnachten hat nun die Bundesregierung wieder einen harten Lockdown angeordnet. Ab 26. Dezember gelten bis voraussichtlich 18. Jänner 2021 wieder die einschneidende Ausgangsbeschränkungen, die wenig Spielraum für kynologische und das Vereinswesen Betätigung lassen. Allein die Betreuung und Versorgung unserer geliebten Vierbeiner ist explizit möglich und unter in die vier erlaubten Gründen, das Haus zu verlassen, einzuordnen.

 
Nach Ende des Lockdowns sollen unterstützt durch COVID Antigen Testungen schrittweise Lockerungen hin zu einem normalen Leben erfolgen. Entscheidend wird die Entwicklung der Zahlen der an COVID-19 Erkrankten sein. Große Hoffnungen werden hierbei auf die Impfung gesetzt, die Mitte des Jahres auch wieder Normalität in der Kynologie und das Vereinswesen ermöglichen könnte.

 
Es ist daher heute nicht abzusehen, wann wieder Kusbetrieb bei der Hundeausbildung, Prüfungen, Formwertbeurteilungen und auch große Veranstaltungen wie Internationale Hundeshows durchgeführt werden können.

 
Unsicher ist auch, ob im neuen Jahr Mitglieds- und Generalversammlungen stattfinden können.

 
Das ÖKDUV Büro bleibt trotz Lockdown geöffnet und ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen und die Krisensituation ohne erkennbaren Verlust an Servicequalität zu bewältigen.

 
Bleiben Sie und Ihre vierbeinigen Jagdkameraden gesund!

 
LR. Mag. art. Rudolf Broneder, Präsident des ÖKDUV














Liebe Mitglieder und Freunde des ÖKDUV,

der Vorstand des

Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde

wünschen Euch,

eine wunderschöne harmonische Adventzeit,

zum bevorstehenden Weihnachtsfest,

besinnliche Stunden,

zum Neuen Jahr,

alles Gute, Glück, Gesundheit,

guten Anblick und Weidmannsheil 2021,

bleibt gesund und habt eine schöne Zeit.




COVID 19 - NOTMASSNAHMENVERORDNUNG


Harter Lockdown – Auswirkungen auf die Jagd

Mit Dienstag, 17.11.2020, um 00:00 Uhr treten neue COVID-19 Notmaßnahmenverordnung in Kraft. Die bereits kommunizierten Regelungen für die Jagd bleiben aufrecht. Es gilt die Ausnahme für berufliche Zwecke, sofern diese erforderlich sind.
 
Somit ist die Ausübung der Jagd weiterhin erlaubt.

Es ergeht aber folgende Empfehlung: Vermeiden Sie Jagden mit mehreren Personen und in Gruppen!!

Diese Situation ist für die gesamte Bevölkerung ernst und jeder Einzelne ist von massiven Einschränkungen betroffen.

Seitens der Jagdverbände wird daher ersucht möglich freiwillig auf Jagden mit mehreren Personen während des harten Lockdowns zu verzichten oder diese auf die Zeit danach (derzeit 07. Dezember 2020) zu verschieben.

Jagden sollten daher nur dann abgehalten werden, wenn diese zur Wildschadensverhütung notwendig sind und nicht zu einer anderen Zeit nachgeholt werden können. Einzelansitz ist jederzeit uneingeschränkt möglich. Sollten Jagden mit mehreren Personen abgehalten werden müssen, verweisen wir auf die Einhaltung aller dafür notwendigen Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen.

Es ist uns bewusst, dass die nächsten Wochen für alle von uns nicht leicht werden. Leisten auch wir als Jägerinnen und Jäger freiwillig unseren Beitrag, indem wir auf größere jagdliche Zusammenkünfte in den nächsten 3 Wochen verzichten.
 
Bleiben Sie gesund!

LR. Mag. art. Rudolf Broneder, Präsident des ÖKDUV




2. LOCKDOWN - AUSWIRKUNGEN AUF DIE KYNOLOGIE UND DAS  VEREINSWESEN

Stark steigende COVID19 Infektions- und Erkrankungszahlen haben die österreichische Bundesregierung dazu bewogen, für November einen zweiten Lockdown zu verordnen. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache und die Gesundheit von uns Allen muss im Mittelpunkt unserer kynologischen Aktivitäten und dem Vereinswesen stehen.

Ziel der behördlichen Maßnahmen ist die Verringerung der sozialen Kontakte und damit der Übertragungsmöglichkeiten der Pandemie. Ist dies zwar mit Einschränkungen und Unannehmlichkeiten verbunden, so müssen wir uns doch dieser erneuten Herausforderungen stellen.

Veranstaltungen können nicht durchgeführt werden und wir suchen nach virtuellen Möglichkeiten zur Abhaltung von Seminaren, Konferenzen und Sitzungen.

Das ÖKDUV Büro bleibt trotz Lockdown geöffnet und ist telefonisch und per E-Mail zu erreichen und die Krisensituation ohne erkennbaren Verlust an Servicequalität zu bewältigen.

Bleiben Sie und Ihre vierbeinigen Jagdkameraden gesund!

BUNDESGESETZBLATT  COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung
   
LR. Mag. art. Rudolf Broneder, Präsident





Geschätzte Mitglieder des ÖKDUV, liebe Magyar Vizsla Drahthaarfamilie!

EILMELDUNG!!!

Der Österreichische Kynologenverband hat alles unternommen die Doppel CACIB Wels 2020 durchführen zu können. Auf Grund der ständig steigenden Fallzahlen sowie der aktuellen COVID 19 Situation - die Stadt Wels wurde gestern abends auf "rot" gestellt - hat sich aber der ÖKV Vorstand dazu entschlossen, die Doppel CACIB Wels 2020 am 5. und 6. Dezember 2020 abzusagen.

 
Wir hoffen auf eine Normalisierung der Situation und ein Ende der Pandemie. Wir sind zuversichtlich Sie als Aussteller bei unseren Rassehundeausstellungs- Prüfungsterminen im Jahre 2021 wieder begrüßen zu dürfen.

Ich hoffe, Sie bleiben unserer Kynologie und ganz im besonderen unseren Magyar Vizsla Drahthaar trotzdem weiterhin gewogen, vor allem aber "BLEIBEN SIE UND IHR VIERBEINER HOFFENTLICH GESUND"!

LR. Mag. art. Rudolf Broneder, Präsident





IHA Tulln vom 26. und 27.09.2020
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Ausstellungen/Ergebnisse.


SEP Prüfung vom 19.09.2020
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Aktuelles.


VGP vom 11.09.2020
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Aktuelles.




Feld- und Wasserprüfung vom 04.09.2020
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Aktuelles.




Anlagenprüfung vom 28.08.2020
Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Aktuelles.



Geschätzte Mitglieder des ÖKDUV, liebe Magyar Vizsla Drahthaarfamilie!

Auf Grund der wieder vermehrt aufflammenden COVID-19 haben wir uns entschlossen unsere Generalversammlung auf nächstes Jahr zu verschieben, denn die Gesundheit unserer Vereinsmitglieder hat oberste Priorität.

Wir alle sehen und müssen es teilweise leidhaft verspüren, dass wir nach wie vor ungewissen Zeiten entgegensehen und streng genommen heute nicht wissen, was übermorgen sein kann oder sein darf.

Wir wünschen Ihnen unter den gegebenen Umständen viel Erfolg bei der Ausbildung und den bevorstehenden Prüfungen unserer vierbeinigen Jagdkameraden und bedenken Sie dass, so Ihr vierbeiniger Jagdkamerad später einmal zur Zucht verwendet werden soll, unbedingt laut der ÖKDUV – Zuchtordnung, die vereinseigenen Prüfungen und Sonderausstellungen zu absolvieren sind.

TERMINERINNERUNG unserer Sonderausstellung in Tulln diese findet am 26. September 2020, statt. Meldeschluss 23. August 2020.
 
Meldungen zur SEP Prüfung am 19. September 2020 sind noch möglich.

Bleiben Sie Gesund und verbleibe mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
der Präsident- Geschäftsführer LR Mag. art. Rudolf Broneder





20. NÖ. Hubertus- Prüfung vom 11.07.2020

Informationen, Ergebnisse und Bilder unter Prüfungswesen/Aktuelles.



Sehr geehrte Klubmitglieder und Jagdhundefreunde!

Bedingt durch den erfreulicherweise starken Rückgang an durch das Corona Virus bedingten Neuerkrankungen hat die österreichische Bundesregierung in mehreren Erlässen die Lockerung der teilweisen sehr strengen Maßnahmen zur Verbreitungsbeschränkung der Pandemie verfügt.

Der ÖKV Vorstand hat auch beschlossen, die Ausstellungs-Saison mit der Bundessieger - Ausstellung in Tulln am 26. und 27. September 2020 zu starten.

Abhängig von der aktuellen COVID-Lage und behördlichen Auflagen wird der ÖKV selbstverständlich auch hier zusätzliche geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen.

Diese findet am 26.09.2020 - Crufts Qualifikation und am 27.09.2020 – Bundessieger, statt.

Wir haben am 26.09.2020 eine Sonderausstellung und Formwertrichter ist Mag. Dr. AJW. Otto Schimpf.

Tageseinteilung:
 
ab 08:00 Uhr - Einlass der Hunde
ab 10:00 Uhr - Beginn des Richtens
ab 14:00 Uhr - Programm im Ehrenring

1. Meldeschluss: 19. Juli 2020
 
2. Meldeschluss: 23. August 2020

Für die Junghundebesitzer und alle anderen ist besonders die IHA Tulln am Samstag, den 26. September 2020 sehr wichtig, da dies eine Sonderausstellung des ÖKDUV ist und Sie einen Formwert für Ihren vierbeinigen Jagdkameraden mit dem drahthaarigen Gesicht erhalten können, den Sie dann auch für die Prüfung brauchen. Ich hoffe es werden alle möglichst zahlreich zu dieser Veranstaltung melden, damit wir in Tulln auf unserer Sonderausstellung zahlreich vertreten sind und auch dementsprechend unsere Rasse präsentieren können. Nennformular über die ÖKV Website downloaden oder direkt online melden.

Wir freuen uns auf zahlreiche Meldungen für Tulln!






Sehr geehrte Klubmitglieder und Jagdhundefreunde!

Wie Sie aus den Medien bereits entnommen haben, sind mit 29.05.2020 weitere Lockerungen der COVID19-Maßnahmen durch die Österr. Bundesregierung erlassen worden. Die Details können Sie hier nachlesen https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_231/BGBLA_2020_II_231.rtf

Somit sind Jagdhundeprüfungen wieder mit mehr als 10 Personen pro Prüfung möglich. Jedoch müssen nach wie vor die entsprechenden Hygienemaßnahmen (Mindestabstand, teilweise Mund-Nasen-Schutz, …) eingehalten und die Bestimmungen bei der jeweiligen Prüfung anwendet werden.

Prüfungstermine ÖKDUV:

11. Juli 20. NÖ. Hubertusprüfung SPoR und Btr im Revier EJ Traun Maissau statt, Treffpunkt um 8,00 Uhr im A-3473 Zemling NÖ., Retzer Straße 3, Gasthaus Franz/Hedwig Berger, der Grüne Abend am Vortag entfällt, keine Meldung mehr möglich,

28. August Anlagenprüfung im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,

04. Sept. Feld- und Wasserprüfung im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,

11. und 12. Sept. VGP im Revier EJ Traun Maissau und Bierbaum am Kleebühel und Umgebung, keine Meldung mehr möglich,

19. Sept. SEP Schweißergänzungsprüfung im Revier EJ Traun Maissau,

Prüfungsleiter bei allen ÖKDUV Prüfungen LR. Mag. art. Rudolf Broneder.

Wir wünschen Ihnen unter den gegebenen Umständen viel Erfolg bei Ausbildung und Prüfung unserer vierbeinigen Jagdkameraden und verbleiben mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil

der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder







Sehr geehrte Klubmitglieder!

Nachdem die Erleichterung der  Ausgangsbeschränkungen mit der Verlautbarung der  COVID-19Lockerungsverordnung vom 30.04.2020, verlautbart wurden, hat das  Präsidium des ÖJGV die Rahmenbestimmungen des ÖJGV geändert. Mit dieser Änderung der Rahmenbestimmungen und unter Berücksichtigung der neuen  Ausgangsbeschränkungen können Jagdhundeprüfungen von den Verbandsvereinen und Jagdhundeführerkurse zu den in der Verordnung  angeführten Bedingungen durchgeführt werden. Mit der Änderung der  Rahmenbestimmungen Seitens des ÖJGV ist eine größtmögliche Flexibilität  bei den Jagdhundeprüfungen gegeben, um diese in dem möglichst kleinsten  Rahmen (max. 10 Personen) und der möglichst geringsten Revierbelastung durchzuführen.

Aufgrund der besonderen Situation sind  wir gefordert, bei den Jagdhundeprüfungen und Ausbildungskursen, auch  wenn diese in der freien Natur stattfinden, die gesetzlichen Vorgaben  genauestens einzuhalten.

Herbstprüfungstermine beim ÖKDUV:

11. Juli 20. NÖ. Hubertusprüfung SPoR und Btr  im Revier EJ Traun Maissau statt, Treffpunkt um 8,00 Uhr im A-3473  Zemling NÖ., Retzer Straße 3, Gasthaus Franz/Hedwig Berger, der Grüne  Abend am Vortag entfällt,

28. August Anlagenprüfung im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,

04. Sept. Feld- und Wasserprüfung im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,

11. und 12. Sept. VGP im Revier Bierbaum am Kleebühel und Umgebung,

19. Sept. SEP Schweißergänzungsprüfung im Revier EJ Traun Maissau,

Prüfungsleiter bei allen ÖKDUV Prüfungen LR. Mag. art. Rudolf Broneder

Wir wünschen euch unter den gegebenen  Umständen viel Erfolg bei Ausbildung und Prüfung unserer vierbeinigen  Jagdkameraden. Nachdem nur eine geringe Teilnehmeranzahl möglich ist,  ersuchen wir um rasche Anmeldungen.

Der Präsident des ÖKDUV  LR Mag. art. Rudolf Broneder









Sehr geehrte Klubmitglieder

Es ist sehr erfreulich, dass laut der heutigen Aussagen der Bundesregierung die Ausgangsbeschränkungen mit 30.04.2020, 24:00 Uhr außer Kraft treten.

Dadurch wird es auch möglich, dass wir mit unseren Jagdhunden wieder

    •  einen weitgehend normalen, geregelten Zuchtbetrieb und
    • zu den Ausbildungsplätzen bzw. ins Revier fahren können und unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen das Training und den Kursbetrieb wieder aufnehmen können.

    Das Tragen von Mund- und Nasenschutz, zumindest von den Kursleiter im Rahmen von Kursen und Übungstagen und die strikte Einhaltung aller Hygienevorschriften sind empfehlenswert. Ein Besuch der Gasträume und Gastgärten ist erst ab 15. Mai wiedergegeben.

    Durch die Einschränkung, dass Veranstaltungen mit maximal 10 Personen begrenzt sind, können bis voraussichtlich 30. Juni keine Prüfungen durchgeführt werden, da schon bei einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Leistungsrichten und den Revierführern und 4 Prüfungsteilnehmern die Höchstzahl üblicherweise zumindest erreicht, wenn nicht überschritten wird. Wir werden versuchen die Anlagenprüfung und die 20. NÖ. Hubertusprüfung auf den Herbst zu verschieben.
     
    Falls wir anderslautende Informationen erhalten, werden ich Sie sofort in Kenntnis setzen.


    Es freut mich, dass die Arbeit mit unseren Jagdhunden wiederbeginnen können.


    Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil und bitte die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen einhalten und somit XUND BLEIBEN.

    Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder





    Beschluss der Bundesregierung vom 06.04.2020
     
    Sehr geehrte Klubmitglieder und Freunde des ÖKDUV.

    Am Montag hat die Bundesregierung ihre Pläne zur schrittweisen Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen vorgestellt.
    Unter anderem wurde bekannt gegeben, dass Veranstaltungen voraussichtlich bis Ende Juni 2020 nicht durchgeführt werden dürfen. Aus diesem Grund werden die Klubsiegerzuchtschau, 20. NÖ. Hubertusprüfung, Kinder im Wald, Bundesmeisterschaft im Jagdlichen Schießen, der Jägertreff sowie die Übungstage abgesagt. Allfällige Ersatztermine werden in Abhängigkeit der aktuellen Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona Virus möglichst frühzeitig bekannt gegeben.

    Seitens der Landesjagdverbände sind ebenfalls alle Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2020 bereits abgesagt worden.
     
    Da einige Anfragen bezüglich Welpenabholung bei mir eingelangt sind, wird auf folgende Aussage verwiesen:

    In der ORF 2 Sendung „Bürgeranwalt“ vom 04.04.2020 hat Volksanwalt Mag. Amon auf die Frage der Zulässigkeit der Abholung von Welpen gemeint, dass dies als Handelsgeschäft zu sehen sei und daher verboten ist. Weitere Info sind auch noch auf der ÖKV-Website.

    Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil und XUND BLEIBEN.

    Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder





    Coronavirus: Flucht ins Grüne.

     
    Derzeit erleben Wald und Flur ein nie geahntes Comeback, denn angesichts der vielen Einschränkungen, denen sich die Menschen in Zeiten der Corona-Krise gegenübersehen, wird offenbar die Natur wiederentdeckt.

     
    Corona-Krise und Ausgangsbeschränkungen hin oder her, Bewegung in der frischen Luft ist gesund und folglich hat auch Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz Spaziergänge im Wald - unter bestimmten Voraussetzungen – in dieser herausfordernden Zeit dezidiert erlaubt.

     
    Viele Menschen, denen angesichts von Homeoffice, Kinderbetreuung, keinen oder nur sporadischen sozialen Kontakten und nicht vorhandenem gesellschaftlichen Leben schon nach kürzester Zeit die Decke auf den Kopf gefallen ist, haben sich offenbar auf die Frischluft Möglichkeit besonnen, denn zur Zeit gibt es in stadtnahen Waldgebieten oder bei beliebten Ausflugszielen nahezu Massenanstürme. Und das völlig unabhängig vom Wetter.


    Vorsicht im Wald: Jungwild braucht im Frühling Ruhe. Der Frühling bringt Leben in den Wald. Spaziergänger sollten jetzt besonders vorsichtig sein. Denn die Wildtiere bekommen Nachwuchs und fühlen sich deshalb schnell gestört. Wer also dieser Tage einen Schritt in die Natur setzt, sollte stets eines im Gepäck haben: Respekt und Sensibilität. Die Wege nicht zu verlassen, Hunde angeleint zu führen und sich Jungwild nicht zu nähern. Rücksichtnahme und Beschränkung ist jetzt also auch im Wald gefordert. Außerdem besteht in Österreich Leinenpflicht, das gilt auch für Wälder und Wiesen“.


     
    Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder


    Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des ÖKDUV.

     

    Die  aktuelle Situation der Pandemie mit dem Coronavirus (COVID-19) wirkt  sich auf die Jagdkynologie und den Veranstaltungen unseres Vereines aus.  Die oberste Priorität hat derzeit die Gesundheit der Menschen. Alle  jagdkynologischen Veranstaltungen, Generalversammlung, Übungs- und Prüfungstage,  Schiessveranstaltungen etc. werden vorerst bis Mitte April 2020 nicht  durchgeführt.
    Für  die bevorstehenden Frühjahrsprüfungen nach Ostern 2020 werden wir  unmittelbar davor die Sachlage evaluieren und ihnen dann die weiteren  Entscheidungen mitteilen.

    Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien, alles Gute in diesen für uns Alle nicht einfachen Tagen!

    Der Präsident des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder





    Terminerinnerungen:

     
    Sehr geehrte Mitglieder und Freundes des ÖKDUV,

    ich darf euch unsere nächsten Veranstaltungstermine in Erinnerung rufen:
     
    07. Februar 2020 Züchtertagung- Seminar- Vorstehhundeprüfungen im Restaurant Gösser Schlößl, A-1230 Wien - Mauer, Gesslgasse 4a, Extrazimmer, Beginn 18:00 Uhr.

     
    13. Februar 2020 Kostenloses Einschießen der Kugelgewehre, beim HSV Wien Schießplatz, A-1210 Wien, In den Gabrissen 91, Beginn 14:00 Uhr.

     
    26. Februar 2020 Heringschmaus am Aschermittwoch, im Landgasthaus der Familie Solich (Landgasthaus zum Goldenen Hirschen) in A-3462 Bierbaum am Kleebühel, Landstraße 51, Beginn 18,30 Uhr.

     
    Wir ersuchen euch um termingerechte Anmeldung zu den einzelnen Veranstaltungen unter 0699-11587694 oder per E-Mail: mag.broneder@utanet.at.  Herzlichen Dank im Voraus.

       



    Einladung zur
     
    Züchterinfotagung - Seminar 2020

     
                       
     
     
    Der Österreichischen Klub für Drahthaarige Ungarische Vorstehhunde veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Bund Österreichischer Jagdvereinigungen

     
    seine 2. Züchtertagung

     
    am Freitag, den 07. Februar 2020
     
    im Restaurant Gösser Schlößl, A-1230 Wien – Mauer, Gesslgasse 4 a, Extrazimmer

     
    Beginn 18:00 Uhr

     
    Genuntersuchungen beim Vorstehhund, Züchterinfo und Vorstehhundeprüfungen

     
    Vortragende Ing. Angela Dohnal und LR Mag. art. Rudolf Broneder

     
    Wir freuen uns sehr,
    Ihnen wieder ein abwechslungsreiches Programm anbieten zu können.

     
     
    Anmeldungen unbedingt notwendig bis 31. Jänner 2020

     
    E-Mail mag.broneder@utanet.at oder 0699-11587694.

     
    Herzlichen Dank im Voraus.







    Liebe Mitglieder und Freunde des ÖKDUV,

     
    der Vorstand und die Rechnungsprüfer
     
    des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde
     
    wünschen ihren Vereinsmitgliedern
     
    sowie allen Interessierten, Sympathisanten
     
    zum Weihnachtsfest, besinnliche Stunden,
     
    zum Neuen Jahr, alles Gute, Glück, Gesundheit,
     
    Guten Anblick sowie ein kräftiges Weidmannsheil 2020.











    Mitgliederinformation über die ASP-Revisions - und  Frühwarn-verordnung:

    Mit 15. Dezember 2019 tritt die ASP Revisions- und Frühwarnverordnung in Kraft. Das relevante Bundesgesetzblatt der Republik Österreich finden Sie hier.

    Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und folgendes ist zu beachten:

    Im Revisionsgebiet sind alle verendet aufgefundenen Wildschweine der Behörde zu melden. Diese hat unverzüglich zu veranlassen, dass
     
    1. amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES - Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden,
    2. eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt und
    3. Maßnahmen gesetzt werden, die eine Zuordnung der Probe zum Fundort  ermöglichen.
    Sofern die seuchensichere Entsorgung des Tierkörpers und des sonstigen Tiermaterials auf Grund der Seuchensituation erforderlich erscheint, hat die Behörde die dazu erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.

    Die Probeneinsendung, die Durchführung der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse sind ins Veterinärinformationssystem (VIS) einzutragen.
    Im Revisionsgebiet ist bei der Jagd auf Wildschweine vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass
    1. die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig  vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;
    2. jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und
    3. die von der Behörde auf Grund der Seuchensituation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien eingehalten werden.

    Der Präsident des ÖKDUV LR. Mag. art. Rudolf Broneder



    Liebe Klubmitglieder:

    Erstmalig gibt es unsere Klubnachrichten 2019 nur mehr auf unserer Website http://magyar-vizsla-drahrhaar-klub.at unter Archiv/Klubnachrichten 2019, wo diese veröffentlicht wurden um Druckkosten, Papier und Porto zu sparen. Mit diesem Schritt möchte der ÖKDUV - neben den erwähnten Einsparungsmaßnahmen - ebenfalls seinen Beitrag zum Schutz der Wälder und einer sauberen Umwelt beisteuern.

    Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre.





    Internationaler Champion 2019:

    Internationaler Champion (Ferderation Cynologique Internaionale) wurde laut Urkunde der FCI vom 15. November 2019, die Magyar Vizsla Drahthaar Hündin, Eszter-Hazi Drotos Fanta, ÖHZB/MVD 481, Wurfdatum 23. Dezember 2016, Besitzer Frau Karin König. Wir gratulieren dazu herzlichst.









    Mitgliederinformation über die Wiederbeschaffungswerte vom Lebendwild wurde aktualisiert.

    Die bislang gültige Liste der Wiederbeschaffungswerte von Lebendwild wurde indexangepaßt aktualisiert.

     
    Jagdausübungsberechtigte können den Schaden, der durch illegal getötetes Wild (Unfallwild, Hunderisse etc.) entstanden ist, geltend machen.

     
    Für alles jagdbare Wild sind Werte attestiert und das Gutachten inkl. Werte finden Sie hier.

     
    Mit Genehmigung von Jagd Österreich veröffentlicht.




    VORSICHT PARVOVIROSE WARNUNG IM NÖRDLICHEN NIEDERÖSTERREICH.

     
    Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV), Magyar Vizsla Drahthaar Klub (ÖKDUV) und der Bund Österreichischer Jagdvereinigungen (BÖJV) informiert:

     
    Im nördlichen Niederösterreich ist es bei einigen Hunden zu Ansteckungsfällen mit dem Parvovirus gekommen.

     
    Da es sich hierbei um eine sehr schwere, hochansteckende Erkrankung handelt empfiehlt der Österreichische Kynologenverband folgende Maßnahmen:

     
    • Der Besuch von Veranstaltungen, Hundekursen etc. sollte ausschließlich Hunden ermöglicht werden, die über einen gültigen Impfschutz verfügen. Dies gilt im Besonderen auch für Wett-kämpfe und Ausstellungen.
     
    • Ungeimpfte Welpen sollten aus diesem Grund nicht in Veranstaltungen oder Kurse einge-bracht werden.
     
    • Im Krankheitsfall muss unverzüglich der Tierarzt zur Abklärung kontaktiert werden. Betroffenen ist unbedingt von direktem Kontakt mit anderen Hunden/ Hundehaltern abzuraten.

     
    PARVOVIROSE

     
    Als Parvovirose wird eine hoch ansteckende und akut verlaufende Infektionskrankheit von Hunden bezeichnet, die durch das Canine Parvovirus verursacht wird. Ihrem klinischen Verlauf nach wird sie auch als Hundepanleukopenie bezeichnet und ist hinsichtlich ihres Verursachers und der durch ihn hervorgerufenen Symptome eng verwandt mit der Katzenseuche sowie der infektiösen Panleukopenie der Marderartigen. Bei Menschen kann das wesentlich weniger gefährliche Parvovirus B19 Erkrankungen auslösen. (Quelle: Wikipedia)

     
    ACHTUNG IMPFUNG SCHÜTZT NICHT 100%

     
    Auch geimpfte Tiere können erkranken.




    Österreichischer Champion MVD 2019:
     
    Österreichischer Champion wurde laut Urkunde des ÖKV vom 08. August 2019, der Magyar Vizsla Drahthaar Rüde, Hulk vom Steinberg, ÖHZB/MVD 454, Wurfdatum 17. Juni 2014, Besitzer Herr Oswald Nitsche. Wir gratulieren dazu herzlichst.







    Österreichischer Champion wurde laut Urkunde des ÖKV vom 31. Juli 2019, die Magyar Vizsla Drahthaar Hündin, Eszter-Hazi Drotos Fanta, ÖHZB/MVD 481, Wurfdatum 23. Dezember 2016, Besitzer Frau Karin König. Wir gratulieren dazu herzlichst.
       
     





    Beginn der Übungstage für die FWP, VGP und SEP in NÖ.:
       
    Unsere diesjährigen Übungstage für die Anlagenprüfung, Feld- Wasserprüfung, VGP und SEP beginnen am Samstag, den 22. Juni 2019. Anmeldungen zu diesen Tagen sind unbedinngt notwendig, da nur eine beschränkte Teilnehmeranzahl möglich ist. Bei der Anmeldung wird auch der genaue Treffpunkt bekanntgegeben. Kursleiter ist wie immer LR Mag. art. Rudolf Broneder.



       


    Eurodog Show & Austrian Winner Wels 2019

    Im Rahmen der EURODOG in Wels, die am Freitag, den 14. Juni 2019 stattfand waren 14 Hunde gemeldet und 10 sind angetreten. Es richtete Herr Erwin Deutscher. Wir gratulieren den Gewinnern auf das herzlichste.

    Hulk vom Steinberg, ÖHZB/MVD 454, WT.: 17. Juni 2014, Eigentümer Oswald Nitsche, Formwert: V1, CACA, CACIB, BOB, EUROPEAN WINNER 2019.
    AP 2015 108/0=108 Punkte, Feld- und Wasserprüfung 2016 234/63=297 Punkte II. Preis, VGP 2018 129/52/116=297 Punkte III. Preis, Btr 2016, SPoR + Btr 2017 Hubertusabzeichen Gold, SPoR 2018 Hubertusabzeichen Silber, Formwert 4xVorzüglich, 3xCACA, 1xCACIB, 2xBOB, HD-Frei, Genotyp L/L Furnishing F/F, Hyperurikosurie-PCR Ergebnis: Genotyp N/HUU, das untersuchte Tier ist Anlagenträger (heterozygot) für die ursächliche Mutation für HUU im SLC2A9-Gen.







    Links Zoldmali Lecsó, Eigentümer Zsófia Miczek, Formwert: V1, CACA, CACIB, BOS, EUROPEAN WINNER 2019 mitte Richter Erwin Deutscher rechts Hulk vom Steinberg, Eigentümer Oswald Nitsche, Formwert: V1, CACA, CACIB, BOB, EUROPEAN WINNER 2019.

    Hier die gesamten Ergebnisse der MVD der EURODOG vom Freitag den 14. Juni.2019:

    Rüde Jugendklasse:
     
     
    1807, Aldozovölgyi-Drotos Palinka, MET 680/18, WT.: 19. April 2018, Eigentümer Varga Krisztina, Formwert: nicht angetreten
     
    1808, Zoldmali Vento, JR 70729 MVO, WT.: 07.Juli 2018, Eigentümer Miczek Zsofia, Formwert: Sehr Gut 1
     
     
    Rüde Offene Klasse:
     
     
    1809, Boldog von Haus Schladern, ÖHZB/MVD 479, WT.: 11.08.2016, Eigentümer Tischler Evelyne und Daniel, Formwert: Sehr Gut 2
     
    1810, Aldozovölgyi-Drotos Nyitra, MET 570/17, WT.: 20. Mai 2017, Eigentümer Varga Krisztina, Formwert: V1, CACA
     
     
    Rüde Gebrauchshundeklasse:
     
     
    1811, Dunaparti Drotos Gyapju, ÖHZB/MVD 483, WT.: 08. Jänner 2017, Eigentümer Holcik Thomas, Formwert: nicht angetreten
     
    1812, Hulk vom Steinberg, ÖHZB/MVD 454, WT.: 17. Juni 2014, Eigentümer Nitsche Oswald, Formwert: V1, CACA, CACIB, BOB, EUROPEAN WINNER 2019
     
     
    Rüde Championklasse:
     
     
    1813, Ric of Berzoras, Falschmeldung da Magyar Vizsla Kurzhaar
     
    1814, Hector vom Steinberg, ÖHZB/MVD 448, WT.: 17. Juni 2014, Eigentümer Dr. Mayr-Gemeinhardt Martina, Formwert: V1, CACA, Res. CACIB
     
    1815, Zoldmali Dio, RKF 3740144, WT.: 08. August 2013, Eigentümer PrzhelutskayaNatalya, Formwert: V3
     
    1816, Zoldmali Cedrus, ROI 18/147536, WT.: 21. Mai 2017, Eigentümer Massalo Maurizio, Formwert: V2, Res. CACA
     
     
    Hündin – Jugendklasse:
     
     
    1817, Aldozovölgyi-Drotos Pöpec, MET 638/18, WT.: 10. April 2018, Eigentümer Varga Krisztina, Formwert: V1, JB, EUROPEAN JUNIOR WINNER 2019
     
     
    Hündin Zwischenklasse:
     
     
    1818, Phoebe Magyar-Tim, Falschmeldung da Magyar Vizsla Kurzhaar
     
     
    Hündin Offene Klasse:
     
     
    1819, Zoldmali Lecso, JR 70651 MVO, WT.: 03. September 2017, Eigentümer Miczek Zsofia, Formert: V1, CACA, CACIB, BOS, EUROPEAN WINNER 1019
     
     
    Hündin – Gebrauchshundeklasse:
     
     
    1820, Eszter-Hazi Drotos Fanta, ÖHZB/MVD 481, WT.: 23.12.2016, Eigentümer Karin König, Formwert: V1, CACA, Res. CACIB,

    Austrian Winner – Wels 15.06.2019

     
    Im Rahmen der Austrian Winner in Wels, die am Samstag, den 15. Juni 2019 stattfand waren 5 Hunde gemeldet und 3 sind angetreten. Es richtete Herr Dr. Milivoje Urosevic SRB. Wir gratulieren den Gewinnern auf das herzlichste.

    Rüde - Offene Klasse:

    2916, Boldog von Haus Schladern, ÖHZB/MVD 479, WT.: 11.08.2016, Eigentümer Tischler Evelyne und Daniel, Formwert: V1, Res.CACIB, CACA

    Rüde – Championklasse:

    2917, Ric of Berzoras, Falschmeldung da Magyar Vizsla Kurzhaar
    2918, Zoldmali Cedrus, ROI 18/147536, WT.: 21. Mai 2017, Eigentümer Massalo Maurizio, Formwert: V1, CACA, CACIB, BOB, AUSTRIAN WINNER 2019

    Hündin – Zwischenklasse:

    2919, Phoebe Magyar-Tim, Falschmeldung da Magyar Vizsla Kurzhaar

    Hündin – Gebrauchshundeklasse:

    2920, Eszter-Hazi Drotos Fanta, ÖHZB/MVD 481, WT.: 23.12.2016, Eigentümer Karin König, Formwert: V1, CACA, CACIB, BOS, AUSTRIAN WINNER 2019







    Eurodog Show & Austrian Winner Wels 2019

     
    !!! INFOCENTER ONLINE !!!
     

     
     
    European Dog Show am Freitag den 14.06.2019
     
    Die Magyar Vizsla Drahthaar werden in der HALLE 21 Ring 19 gerichtet
     
    Richter ist Erwin Deutscher

     
     
    Beginn Zeiten des Richtens:
     
     
    10:00 DEUTSCH KURZHAAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40              1744 - 1783
     
    10:40 DEUTSCH LANGHAAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6              1784 - 1789
     
    10:50 GROSSER MÜNSTERLÄNDER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4              1790 - 1793
     
    10:55 KLEINER MÜNSTERLÄNDER . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13              1794 - 1806

    11:10 MAGYAR VIZSLA DRAHTHAAR . . . . . . . . . . . . . .    . 14              1807 - 1820
     
    11:25 IRISH RED AND WHITE SETTER . . . . . . . . . . . . . . . .18              1821 - 1838

     
     
    Austrian Winner am Samstag den 15.06.2019
     
    Die Magyar Vizsla Drahthaar werden in der HALLE 5 Ring 64 gerichtet
     
    Richter ist Dr. Milivoje Urosevic

     
     
    Beginn Zeiten des Richtens:
     
     
    10:00 IRISH RED AND WHITE SETTER . . . . . . . . . . . . . . . . .9               2907 - 2915
     
    10:10 MAGYAR VIZSLA DRAHTHAAR . . . . . . . . . . . . . . . .   .5                2916 - 2920
     
    10:15 MAGYAR VIZSLA KURZHAAR . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51               2921 - 2971



    Züchtertagung / Seminar,

    über Genuntersuchungen beim Vorstehhund, in Zusammenarbeit mit dem BÖJV, am Freitag, den 01. März 2019, Vortragende Frau Ing. Angela Dohnal.



    Beginn ist um 18:00 Uhr, im Restaurant Napoleonwald, A-1130 Wien, Jaunerstraße 5.

    Anmeldungen dazu unbedingt notwendig bis 22. Februar 2019 unter E-Mail: mag.broneder@utanet.at oder 0699-11587694. Herzlichen Dank im Voraus.






    Der Vorstand des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde wünscht seinen Vereinsmitgliedern sowie allen Interessierten, Sympathisanten, Jagdhundeführer und WeidkameradenInnen

    zum Weihnachtsfest, besinnliche Stunden,
    zum Neuen Jahr alles Gute, Glück, Gesundheit,
    guten Anblick und Weidmannsheil und
    viel Freude mit unseren Vierbeinigen Freunden mit dem drahtigen Gesicht.










    Liebe Mitglieder und Freunde des ÖKDUV,

    unsere Schweißergänzungsprüfung (SEP) ist auf den 06. Oktober 2018 im Revier EJ Traun Maissau, verlegt worden, Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder € 50,00. Prüfungsleiter LR Magister art. Rudolf Broneder, Treffpunkt  in 3473 Mühlbach, Zemling Nr. 54, Gasthaus Franz/Hedwig Berger. Beginn 8:00 Uhr. Meldeschluss 21. September 2018. Bitte um rasche Meldung dazu wer mit seinem Hund antreten möchte.

     
    Liebe Mitglieder des ÖKDUV und Freunde des BÖJV,

    der BÖJV Veranstaltete seine Strategiesitzung zum Thema Öffentlichkeitsarbeit am Samstag, dem 25.August 2018 in Bierbaum am Kleebühel.

     
     
    Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des BÖJV Herrn LR Mag. art. Rudolf Broneder gab dieser einen Rückblick über die seit dem Jahre 2015 getätigten Aktivitäten und führte folgendes aus:

     
     
    Der Bund Österreichischer Jagdvereinigungen hat am 29. August 2015 seine erste Strategiesitzung abgehalten und es wurde danach eine Arbeitsgruppe gebildet bestehend aus em. RA Mag. Dr. Rudolf Gürtler, TA Ing. Karl Maierhofer, o.Univ. Prof. Klaus Lienbacher sowie meine Wenigkeit. Nach intensiven Gesprächen wurden die ersten Folder und die Broschüre von mir erarbeitet. Auf mein Drängen konnte dann Anfang Jänner diese zum Druck freigegeben werden und wurde erstmals auf der 22. Jägertagung in Aigen von WK Gürtler vorgestellt. Wir haben dann auf unserer Generalversammlung im März diese an unsere Mitglieder verteilt. In der Broschüre die Sie heute vor sich haben beinhaltet das Vorwort der Präsidenten des BÖJV sowie Zweck und Ziel des BÖJV, Information&Argumentation zur Jagd, Jagd als Kulturerbe. Richtiges Verhalten in der Natur, Wildbret ist gesund, Eigenschaften von Fleisch und Wildbrett, Verwendungsmöglichkeiten von Wildteilstücken, Jagdhundewesen, Stadtkinder im Wald und Jägersprache. Zusätzlich wurden noch 6 Folder und eine Reviertafel über Richtiges Verhalten in der Natur erstellt.

     
     
    Bedauerlicher Weise sind von seitens unserer Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder an der Verteilung und der Öffentlichkeitsarbeit scheinbar nicht wirklich interessiert und es liegen noch viele Karton mit den Foldern bei mir zu Hause ungenützt herum. Wir haben diese Unterlagen bei unseren Veranstaltungen, Kinder im Wald, beim Grünen Kreuz, bei einigen Hegeschauen, Rassehundeausstellungen, Büchsenmacher und vor allen auf meinen Hundeführerkursen verteilt. Voriges Jahr wurden auch diese bei den Jägerschulen in Wien und NÖ. diese aufgelegt.

     
     
    Bei der im vorigen Jahr stattgefundenen Sitzung wurde auf Vorschlag von Dr. Rudolf Gürtler ein Flugblatt zu gestalten und als Beilage einer Tageszeitung beizulegen, um möglichst viele Menschen (Nichtjäger- Naturnutzer) anzusprechen. Diese Aufgabe war nicht einfach zu bewältigen da hier die verschiedenen Themen und Meinungen auf 8 Seiten zusammengestellt werden mussten. Dieses Beiblatt wird nun in einer der größten österreichischen Tageszeitungen nämlich der Kronen Zeitung am Sonntag, den 09.09.2018 beigelegt sein und wird auch Digital anzuschauen sein und deckt den Wiener Raum ab.

     
     
    Ich habe vor zwei Wochen auch auf unserer eigenen Website die laufend auf den aktuellen Stand ist das Thema NICHTJÄGER- INFO eingefügt.

     
     
    Ich darf Euch nun um Eure Anregungen, Wünsche und natürlich auch um Vorschläge ersuchen und habe einige vorausdrucke der Broschüre und der Nichtjäger-Info mitgebracht.

     
     
    Es entsteht rasch eine angeregte Diskussion, wie am besten die Jagd und der BÖJV positiv in das Interesse der Öffentlichkeit zu bringen ist. Es wird angeregt diese Website für Nichtjäger als Broschüre aufzulegen um in allen Bundesländern präsent zu sein. Kontakte mit den Landesjagdverbänden auszubauen um auch hier einen größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen. Zusammenarbeit auch mit dem Tourismusverband und auch mit den Österreichischen Pferdesportverband. Jagdkarte und Prüfungen dazu sollten einheitlich sein und bei bestandener Prüfung sollte man die Jagdkarte in jedem Bundesland erhalten. Auflage unserer Broschüren durch WK Schimpf bei der BOKU und beim OÖLJV. Beim STMKLJV wird WK Colloredo-Mansfeld Kontakt aufnehmen und auch hier den BÖJV zu präsentieren und für eine Zusammenarbeit zu gewinnen. Gemeinsame Messeauftritte mit der Fa. Hubertus Filz und Lodenmanufaktur Inhaber WK Müller-Bauer schlägt vor bei seinem Stand den BÖJV zu präsentieren um Mitglieder auch anzuwerben wo ein Gewinnspiel (hier sind Sponsoren und eventuell Abschüsse von Reh- Rot- Schwarzwild oder Einladungen zur Nieder- Wasserwildjagd zu suchen) für die neuen Mitglieder durchgeführt werden soll und ein Einstandsgeschenk zum Beispiel Patronenetuis vom ihm zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug wird der BÖJV mit dem ÖKDUV Werbung seiner Artikel im Internet vornehmen. Als erster Termin ist die Hohe Jagd in Salzburg angedacht. Die Idee, bzw. der Wunsch, die Jagd in Österreich in die Aufnahme für das österreichische Kulturerbe anzustreben wird vermerkt. Eine interessante Idee, da es gerade in Österreich schon die Falknerei als Kulturerbe gibt. Hier wäre auch noch die Jagdhunde anzuschließen. WK Zimmermann bittet den Rhodesian Ridgeback zu unterstützen diesen als Jagdhunderasse beim ÖJGV zu etablieren.
     

     
    Öffentlichkeitsarbeit ist dringend notwendig. Nur was der Mensch selbst erlebt und erarbeitet hat, weiß er. Den Rest muss er glauben. Heutzutage erhalten die Menschen Wissen überwiegend aus Schulbüchern, Zeitungen, Fernsehen und dem Internet. Ob und inwieweit diese Informationen zutreffend sind, sind von dem Einzelnen nicht immer direkt zu überprüfen. Je nachdem wie plausibel und glaubwürdig die Informationen einem erscheinen, werden sie für wahr bzw. unwahr gehalten und fließen in die Meinungsbildung ein. Nur so ist es möglich, das Bild von der Jagd selbstmitzugestalten. Tun wir Jäger dieses nicht, werden es andere das Bild gestalten. Getreu dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“ gilt es, sich im Wettbewerb um Informationen zu positionieren. Hierbei ist entscheidend, dass (professionelle) Öffentlichkeitsarbeit nicht reagiert, sondern agiert. Wer darauf wartet, dass die Presse ohne weiteres zu ihm kommt, hat im Wettbewerb um die öffentliche Meinung schon verloren. Leider werden aber in der Jagdpresse unsere Mitteilungen noch immer, wenn schon veröffentlicht, stark gekürzt. Die Tatsache, dass die Jagd, d.h. wir Jäger, die die Jagd ausüben, bei der Bevölkerung zunehmend ein Akzeptanzproblem haben und diese entsprechenden Auswirkungen, insbesondere auf die aktuelle Jagdgesetzgebung hat, zeigt, dass es kurz vor Zwölf ist. Vor diesem Hintergrund ist Öffentlichkeitsarbeit unverzichtbar, mehr noch überlebenswichtig.

     
     
    Die Frage, die ich mir schon seit längerem stelle, reicht dieses aus, um uns und die Jagd in der Öffentlichkeit wirkungsvoll zu präsentieren. Ehrlichgesagt, sind mir diese (Einzel-) Aktionen zu wenig. Mir fehlt es an einer strategischen Ausrichtung. Wenn man strategische Öffentlichkeitsarbeit betreiben möchte, kommt man um Marketing nicht herum. Grau ist bekanntlich alle Theorie. Der Schlüssel des Erfolges ist eine vertrauensvolle Kooperation mit allen Beteiligten. Nicht gegeneinander, sondern miteinander gilt es zu arbeiten.

     
     
    Mit jeder Menge Ideen und auch mit wirklichen neuen Aufgaben und Anliegen wurde die Sitzung um ca. 13.30 vom Präsidenten verabschiedet und geschlossen.
     
     

    Liebe Mitglieder des ÖKDUV, Freunde des BÖJV und an alle Nichtjäger und Naturnutzer,

    der BÖJV hat auf seiner Website http://boejv.com eine neue Seite angefügt, unter dem Titel Nichtjäger- INFO.
     
     
    In dieser Seite versucht der BÖJV für Nichtjäger und Naturnutzer Fragen bezüglich der Jagd und Natur zu beantworten und so vielleicht einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten. Das in den Medien häufig befolgte Motto, wonach eine schlechte Nachricht eine gute Nachricht ist, beeinflusst auch natürlich die Berichterstattung der Jagd.

     
     
    Folgende Themen sind auf der Website enthalten:

     
     
    Warum Jagen wir,
     
    Jagdkultur- ein lebendiges Kulturerbe,
     
    Jägersprache oder Weidmannssprache,
     
    Richtiges Verhalten in der Natur,
     
    Wildbret ist gesund,
     
    Verwendungsmöglichkeiten von Wildteilstücken,
     
    Jagdhundewesen.

     
     
    Wir hoffen das diese Seiten zur besseren Meinungsbildung und zu mehr verständnis zur Jagd beitragen und wünschen viel Vergnügen beim Lesen.



    Achtung!!! Gefälschte Ahnen- Stammtafeln!

    Vorsicht beim Welpenkauf. Selbst vor Hundezüchtern hat das Fälschen der Logos, wie das der „FCI“ (Fédération Cynologique Internationale), nicht haltgemacht. Es ist besondere Vorsicht geboten, wenn man ohne Unterstützung eines Rassevereines einen Hund erwirbt. Manch unseriöse Züchter hat in letzter Zeit vermeintliche Rassewelpen mit falschen Papieren und täuschend ähnlichen FCI-Logo verkauft. Der Hundeerwerber wird meist erst darauf aufmerksam, wenn er seinen Hund bei einem Verein meldet und ins ÖHZB des ÖKV oder zu einer Prüfung antreten will. Diese Hunde bzw. Züchter sind zurecht nicht Mitglied beim zugelassenen Zucht- Rasseverband bzw. Kynologenverband. Darum sollte vor jedem Erwerb eines Welpens mit dem jeweiligen Zuchtverband der gewünschten Rasse Kontakt aufgenommen werden, denn nur dann ist ein Rassehund mit „echten Papieren“ garantiert.
    Hier die Abbildung des Original FCI-Logo.

    Sehr geehrtes Klubmitglied,

    Der Beginn der Übungstage für die AP. F.u.W. Prüfung und VGP. ist am Samstag, den 30. Juni 2018 und Treffpunkt ist um 9:00 Uhr. Der Ort der Zusammenkunft findet in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ., Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen (Familie Solich), statt. Anmeldungen dazu bis spätestens 18. Juni 2018 an die Geschäftsstelle. Es werden nur maximal 6 Hunde angenommen. Die Jagdhunde müssen mit ÖKV-/FCI-Papieren sowie gültiger Tollwutschutzimpfung erscheinen. An diesen Tag wird mit der Wasserarbeit begonnen, bitte dazu Übungswild mitnehmen. Weitere Übungstage sind dann am 07. -14.- 21. -28. Juli und 04. - 18. August statt und dies ist wie immer ein kostenloses Service unseres Vereines.
     
    Kursleiter ist auch wie immer LR Magister art. Rudolf Broneder.
     
    Am Übungstag des 07. Juli wird außerdem am Nachmittag ein Ringtraining unter der Leitung Nina-Valerie Nierscher-Nemecek abhalten.

     
     
    Die 2. Anlagenprüfung des ÖKDUV findet am Freitag, den 31. August 2018 im Revier Hippersdorf und Umgebung statt. Treffpunkt ist um 8:00 Uhr und Beginn des Richtens um 8:30 Uhr in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ., Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen (Familie Solich). Die Teilnehmeranzahl ist auf 6 Vorstehhunde beschränkt. Nennungsschluss ist Montag der 30. Juni 2018. Nenngeld = Reugeld € 40,00. Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder. Jagdliche Kleidung erforderlich. Mit dem Nennformular auch Fotokopie des Abstammungsnachweises und der gültigen Jagdkarte in Fotokopie an den ÖKDUV senden. Bitte auch den Abstammungsnachweis sowie den gültigen Impfpass Ihres Hundes und Ihre gültige Jagdkarte und eine Flinte mit Patronen zur Prüfung mitzunehmen. Prüfungsleiter ist LR Magister art. Rudolf Broneder.

       
     
    Feld– und Wasserprüfung am Samstag, den 01. September 2018 im Revier Hippersdorf und Umgebung, Nenngeld = Reugeld € 95,00. Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder. Treffpunkt um 7:00 Uhr in 3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ. Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen. Prüfungsleiter LR. Magister art. Rudolf Broneder. Meldeschluss 30. Juni 2018.

     
     
    VGP am 07. September 2018 im Revier Hippersdorf und Umgebung, Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder. Treffpunkt um 7:00 Uhr in 3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ. Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen. Prüfungsleiter LR Magister art. Rudolf Broneder. Nennschluss 30. Juni 2018. ACHTUNG KEINE NENNUNG MEHR MÖGLICH!!!

     
     
    Schweißergänzungsprüfung (SEP) am Samstag den, 15. September 2018  im Revier EJ Traun Maissau, Nenngeld = Reugeld € 50,00. Nenngeld für Mitglieder des NÖLJV wie für Vereinsmitglieder. Prüfungsleiter LR Magister art. Rudolf Broneder, Treffpunkt in 3473 Mühlbach, Zemling Nr. 54, Gasthaus Franz/Hedwig Berger. Beginn 08,00 Uhr. Meldeschluss 01. September 2018.

     
     
    In Anbetracht der Wichtigkeit unserer neu beschlossenen Zuchtordnung bei der Generalversammlung am 14.04.2018 darf ich nochmals auf den §3 Absatz C) (Eines der Elterntiere darf kein Anlagenträger für das Kurz bzw. Langstockhaar sein. Es muss somit zumindest ein Elternteil eine negative Kurz oder Langstockhaar Gen Überprüfung vorweisen können (Speichelprobe LABOKLIN oder ähnliches Institut), dies gilt auch für bereits zur Zucht zugelassene Hunde) hinweisen und ersuche alle diese Genuntersuchung von ihrem Hund durchführen zu lassen und an die- Geschäftsstelle zu senden. Herzlichen Dank im Voraus.







     

    Sehr geehrte Mitglieder,

    bei unserer am 14.04.2018 ordnungsgemäß angesetzten und durchgeführten Generalversammlung wurde auf Antrag des Vorstandes unsere Zuchtordnung  wie folgt ergänzt.

    § 3 Absatz A) und C):

    A) Durch HD-Untersuchung bei einem autorisierten Tierarzt (eine aktuelle Liste kann von der Geschäftsstelle angefordert werden). Diese kann bei den Hunden erst ab einem Alter von 15 Monaten vorgenommen werden. Einsendungen des Röntgens sowie des Befundes erfolgen an den Zuchtwart der die Eintragung in den Abstammungsnachweis wie folgt durchführt:



    Es kann nur mit HD-freien bzw. Übergangsform (A1 und A2 bzw. B1 und B2) Hunden gezüchtet werden, wobei maximal HD-A mit HD-B gekreuzt werden dürfen.

    C) Eines der Elterntiere darf kein Anlagenträger für das Kurz bzw. Langstockhaar sein. Es muss somit zumindest ein Elternteil eine negative Kurz oder Langstockhaar Gen Überprüfung vorweisen können (Speichelprobe LABOKLIN oder ähnliches Institut), dies gilt auch für bereits zur Zucht zugelassene Hunde.   

    Dies gilt auch für Hunde die bereits eine Zuchterlaubnis haben. Im Interesse der Rasse ersuche ich alle Hundebesitzer ihren Hund dieser Gen Überprüfung zu unterziehen und den Befund an den Zuchtwart zu übermitteln.

    Die neue geänderte komplette Zuchtordnung ist auf unserer Website einzusehen.

    Neue Zuchtgenehmigungsansuchen können nur nach der derzeit gültigen Zuchtordnung behandelt und daher auch gezüchtet werden. In Anbetracht der Wichtigkeit der Gen-Untersuchung ersuche ich alle Hundebesitzer ihren Hund dieser Speichelprobenuntersuchung raschest zu unterziehen und das Resultat unverzüglich an den Verein unter mag.broneder@utanet.at zu übermitteln. Herzlichen Dank im Voraus.






    Sehr geehrte Mitglieder,

    zu Eurer Erinnerung unsere Anlagenprüfung und Generalversammlung findet am Samstag den 14. April 2018 statt. Beginn und Treffpunkt der Anlagenprüfung um 8:00 Uhr im Landgasthaus zum Goldenen Hirschen A-3462 Bierbaum am Kleebühel, Landstrasse 51 (Familie Solich). Um 14:00 Uhr beginnt im selben Lokal unserer Generalversammlung. Um rege Teilnahme und zahlreiches Erscheinen der Mitglieder wird höflichst ersucht.






    Sehr geehrte Mitglieder!

    Leider muss das kostenlose Kugelgewehreinschiessen vor Beginn der Schusszeit und der Vortrag über die richte Handhabung und Reinigung der Waffe mit Tipps und Tricks vom Profi abgesagt werden, da eine zu geringe Teilnehmeranzahl sich angemeldet hat.
    Daher findet diese Veranstaltung nicht am MITTWOCH, den 07. März 2018 beim HSV Wien Schiessplatz, A-1210 Wien, In den Gabrissen 91, statt.








    Achtung Terminänderung:

    Unsere Veranstaltung des kostenlosen Kugelgewehreinschiessen vor Beginn der Schusszeit mit einem Vortag über die richtige Handhabung und Reinigung der Waffe mit Tipps und Tricks vom Profi,

    findet  bereits am MITTWOCH, DEN 07. MÄRZ 2018 statt.

    Beim Schiessplatz HSV Wien, A-1210 Wien, In den Gabrissen 91, Beginn 14:00 Bis 17:00 Uhr.

    Unsere Waffen sind unser Handwerkzeug, das präzise funktionieren muss, deshalb veranstaltet der ÖKDUV mit dem BÖJV diesen kostenlosen Nachmittag für seine Mitglieder. Bitte um rechtzeitige Anmeldung zu dieser Veranstaltung entweder unter Email: mag.broneder@utanet.at oder Handy 0699 – 11 58 76 94. Herzlichen dank im Voraus.





    Sehr geehrte Klubmitglieder,

     
     
    zu Eurer Information die neue Richterordnung für Formwertrichter des ÖKV ist am 01.01.2018 in Kraft getreten und kann natürlich auf der ÖKV Website unter DOWNLOADS

     

     
    heruntergeladen und eingesehen werden.


     



    Der Vorstand des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde wünscht seinen Vereinsmitgliedern sowie allen Interessierten, Symphatisanten, Jagdhundeführer und WeidkameradenIn

    zum Weihnachtsfest,
    besinnliche Stunden,
    zum Neuen Jahr alles Gute, Glück, Gesundheit,
    guten Anblick und Weidmannsheil,
    viel Freude mit unseren vierbeinern mit dem drahtigen Gesicht.



      

    Grüne Akademie des Vereines GRÜNES KREUZ
     
     
    Der Verein Grünes Kreuz veranstaltet am 16. November 2017 um 19:00 Uhr im Palais Eschenbach – Festsaal, A-1010 Wien, Eschenbachgasse 11, eine Vortrags- und Diskussionsabend mit internationalen und nationalen Experten zum Thema Aushöhlung des Jagdrechtes bis zur Abschaffung der Jagd. Einladung und Programm untenstehend. Der ÖKDUV erlaubt sich seinen Mitgliedern und allen JägerInnen herzlichst zu dieser Veranstaltung einzuladen.




    17. Jägermesse des Vereines " Grünes Kreuz" in Wien.

    Am Donnerstag, den 19. Oktober 2017 fand die 17. Jägermesse vom Verein Grünes Kreuz im Stephansdom in Wien statt. Der Vorstand des Vereines " Grünes Kreuz" hat seine Mitglieder und alle Freunde der Jagd und Natur zu dieser Festmesse eingeladen. Das Jagdhornblasen vor dem Dom wurde von der JHBG Heinis Ruth veranstaltet. Den Festgottesdienst hat Hwst. Abt Mag Gerhard Hafner OSB Benediktinerstift Admont mit den Conzelebranten Domkapitular Prälat Dr. Christoph Kühn und Toni Faber Dompfarrer zu St. Stefan zelebriert. Die Festmesse wurde musikalisch von dem Jagdhornbläsergruppe Waidhofen an der Ybbs musikalisch umrahmt. Zur Aufführung gelangte die „Waidhofener Jägermesse“ Komponist Prof. Anton Sollfelner. An der Orgel war Dommusikus Mag. Thomas Dolezal. Außerdem wurden auch wieder der feierliche Einzug der Fahnen und Standarten vieler Jagdvereine durchgeführt und im Dom aufgestellt. Im Anschluss an die Festmesse wurde die Agape im Stephanisaal des Curhauses St. Stephan abgehalten.
     




    Afrikanische Schweinepest in Tschechien! Achtung sehr geehrte WeidkameradenIn und JagdhundeführerIn,



    Der BÖJV und ÖKDUV erlaubt sich seinen Mitgliedern und allen JägerIn über die momentane Lage der Schweinepest zu Informieren.

    Experten fordern höchste Wachsamkeit. Die Meldung von zwei durch die Afrikanische Schweinepest verendeten Wildschweinen in Tschechien am Dienstag kam auch für die österreichischen Behörden überraschend. Jetzt fordern sie - ohne dass bisher ein Verdachtsfall in Österreich aufgetreten ist - höchste Wachsamkeit speziell bei Landwirten und Jägern, hieß es am Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch im Gesundheitsministerium in Wien.

    Jedes gefundene tote Wildschwein ist zu melden. Schweinefleisch und -produkte aus betroffenen europäischen Regionen nicht mitnehmen!



    Am 27. Juni 2017 hat die tschechische Veterinärverwaltung mitgeteilt, dass 2 Wildschweine im Kreis Zlin, ca. 100 km von der österr. Grenze, als positiv für die Afrikanische Schweinepest ASP getestet wurden. Die Ergebnisse müssen vom EU Referenzlabor noch bestätigt werden, werden aber stimmen. Es wurde eine 10km Sperrzone errichtet. Da die Fälle recht isoliert von den bisherigen Ausbrüchen sind, ist es ev. von Menschen verschleppt worden (Weggeworfene Wurstwaren etc. entlang von Schnellstraßen, Autobahnen und Langstrecken-Verkehrswegen könnten das für Haus- und Wildschweine oft tödliche ASP-Virus mit einem Schlag weiterverbreiten). Angaben dazu fehlen aber noch.

    Die Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und stellt für den Menschen überhaupt keine Gesundheitsgefährdung dar.

    Wen die ASP bestätigt wird, erfolgte eine weitergehende Zonierung, die mit der Zone 1 (Risikogebiet) wahrscheinlich bis an die österr. Grenze gehen wird, ev. auch auf österr. Gebiet (das ist noch nicht klar).

    Ziel Österreichs ist es, nicht in die Zone 1 zu fallen, daher werden jetzt schon verstärkte Überwachungsmaßnahmen (bevor die EU solche vorschreibt) verordnet. Da auch in Zone 1 Handelseinschränkungen bestehen, sollte Österreich proaktiv reagieren, damit man eben nicht in Zone 1 kommt; Jäger haben dabei eine tragende Rolle.

    Der BÖJV und ÖKDUV wird laufend über die weiteren Schritte und Entwicklung informieren.

    Weiterführende Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden sich unter folgenden LINK:

    (Sinnhaftigkeit der Bejagung im Seuchengebiet)



    Sehr geehrte WeidkameradenIn, JagdhundeführerIn und HundebesitzerIn,

     
    Achtung es gibt ein Begutachtungsverfahren zur Änderung des Wiener Tierhaltegesetzes:

     
    Anträge dazu bitte bis 2. Juni 2017 abschicken, bis zu diesen Datum lauft das Begutachtungsverfahren zu den geplanten Änderungen des Wiener Tierhaltegesetzes. Wesentliche Änderungen sind die Aufhebung der Ausnahmebestimmungen hinsichtlich der Maulkorbpflicht bei Veranstaltungen mit Hunden und die Verschärfung von Strafbestimmungen. Selbstverständlich wird der ÖKDUV und BÖJV eine Stellungnahme abgeben, nützt aber auch Ihr euer persönliches Recht und gebt daher ebenfalls zeitgerecht eine Stellungnahme ab.

     


     
     
    Verschärfung des Tierschutzgesetzes 2017 im heurigen Jahr:

     
    • Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen, die nicht von Registrierten Züchtern oder autorisierten Personen bzw. Vereinen stammen, wird verboten.

    • Katzenhalter müssen sich künftig entscheiden, ob sie ihre Freigänger kastrieren oder chippen und registrieren lassen.

    • Das Tätowieren oder Färben von Haut, Fell oder Federnkleid bei Tieren aus ästhetischen, modischen oder kommerziellen Gründen ist verboten.

    • Klarstellungen bezüglich der Verwendung spezieller Halsbänder bei Hunden (Würge- Zughalsbänder) sie müssen in jedem Fall einen Stop haben.

    • Die Begriffe „Tierasyl“, „Gnadenhof“ und „Tierpension“ wurden genau definiert, um eine Abgrenzung zum Tierheim und damit sachgerechte Lösungen für die jeweiligen Einrichtungen zu ermöglichen.

    Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2017 betreffend des Bundesgesetzes, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wurde unter





    Sehr geehrte WeidkameradenIn, JagdhundeführerIn und HundebesitzerIn,

    ich darf Euch über eine Änderung des Tierschutzgesetzes – Begutachtungsverfahren informieren.

    Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) hat Ende Dezember 2016 beim Präsidium des Nationalrates einen Ministerialentwurf (280/ME) zur Änderung des Tierschutzgesetzes eingebracht. Das Stellungnahmeverfahren endet am 3. Februar 2017. Bis zu diesem Zeitpunkt können Stellungnahmen an das Präsidium des Nationalrates unter begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at und an das BMGF unter legvet@bmgf.gv.at eingebracht werden.

    Bitte entweder auf der Homepage des ÖKV  http://oekv.at nachlesen oder die Texte zu dem Änderungsentwurf unter den nachstehenden Links öffnen und lesen:

    Tierschutzgesetz - Novelle 2017 unter http://www.oekv.at/uploads/media/Gesetzesentwurf.pdf





    Leider nur eine kleine Waffengesetzänderung für uns JägerInnen,

    die Änderung im Waffengesetz, die im Parlament beschlossen wurde, bringt die Möglichkeit, Schallmodulatoren für „Berufsjäger“ zu beantragen und somit mehr Gesundheit beim Kugelschuss zu schaffen, zumindest der angestellten Berufsjäger und Mitarbeiter von Betrieben, deren berufliche Aufgabe der Abschuss von Wild ist. Künftig soll der Arbeitgeber den Antrag stellen können, eine Bewilligung für eine „Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalls“ zu erwirken. Der angestellte Jäger wird dann in der Lage sein, diese Schallmodulatoren bei der Erfüllung seiner beruflichen Verpflichtung zu verwenden.
















    Der Vorstand des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde wünscht seinen Vereinsmitgliedern sowie allen Interessierten, Symphatisanten, Jagdhundeführer und WeidkameradenIn

    zum Weihnachtsfest,
    besinnliche Stunden,
    zum Neuen Jahr alles Gute, Glück, Gesundheit,
    guten Anblick und Weidmannsheil,
    viel Freude mit unseren vierbeinern mit dem drahtigen Gesicht.











          

    Im Memoriam Mf. Brigitte Hackl

    Mit tiefer Betroffenheit musste der Österreichische Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde die Nachricht vom Ableben seines Klubmitgliedes, Rechnungsprüferin, Formwert und Leistungsrichterin Frau Mf. Brigitte Hackl zur Kenntnis nehmen. Sie ist am 31. Oktober 2016 im siebensiebzigsten Lebensjahr plötzlich, dennoch unerwartet, verstorben.

    Kynologisch galt ihre Liebe den Deutsch Drahthaar Vorstehhunden. Wenn es um die Angelegenheit Hund ging, war ihr Einsatz grenzenlos, daher war sie natürlich eine leidenschaftliche „Hundeführerin“. Teilnehmerin an diversen ÖJGV Jagd- und Vereinsprüfungen und Leistungsrichterin für Vorstehhunde. Sie war außerdem Formwertrichterin der FCI-Gruppen: 4 und 7 und der Rassen Bayrischer Gebirgsschweisshund, Dalmatiner, Hannoverscher Schweisshund, Rhodesian Ridgeback und Welsh Terrier.

    Für all ihre Verdienste hat sie die ÖKV-Ehrennadel in Bronze, BÖJV-Ehrenbruch in Silber erhalten Die österreichische Kynologie wird Frau Mf. Brigitte Hackl infolge ihrer Verdienste stehst ein ehrendes Andenken bewahren. Der ÖKDUV hat eine ehrliche, unvergessliche Freundin verloren und wird ihr immer ein ehrendes Andenken bewahren. Uns bleibt nur, auf diesem Wege, unser ganzes Mitgefühl und tief empfundenes Beileid den Angehörigen auszudrücken.

    Liebe Brigitte! Weidmannsruh!





    Veranstaltung Schalldämpfer in Theorie und Praxistest,

    diese wurde vom Bund Österreichischer Jagdvereinigungen und dem Magyar Vizsla Drahthaat Klub für seine Mitglieder und Interessierte am Freitag, den 28. Oktober 2016, Beginn 14,30 Uhr, beim Jagd- und Sportschützenclub in A-2020 Hollabrunn Schiessanlage Thernerberg, veranstaltet.

    Büchsenmacher Kurt Pritz hat einen Vortrag und verschiedene Modelle von Schalldämpfern vorgestellt und es konnte jeder Teilnehmer auch probeschiessen. Es wurde natürlich auch ohne Schalldämpfer geschossen und nachher mit Schalldämpfer und hier war der unterschied gut hörbar.

    Fakt ist, jedesmal, wenn wir schießen und unser Gehör nicht adäquat schützen, laufen wir Gefahr, uns bleibende Schäden zuzufügen. Ein Grund, warum viele ältere Jäger zur Kompensation ihres Gehörverlustes ein Hörgerät tragen. Um einem solchen Schaden vorzubeugen, kann man einen Gehörschutz tragen, der effektiv dämpft und, mit einer Elektronik ausgestattet, auch noch die Umgebungsgeräusche verstärkt. Rauschen die Blätter oder pirscht man gar, kann dies jedoch unpraktikabel werden. Oder man kann einen Schalldämpfer verwenden, der zusätzlich zur Schallreduktion für den Schützen auch noch Jagdhund und Umgebung weniger beeinträchtigt als ein Schuss ohne akustische Dämpfung.

    Ein Büchsenschuss kann, abhängig von Kaliber, Lauflänge und Laborierung, an der Mündung bis zu 170 Dezibel (dB) laut sein. Die Schadensgrenze ist aber weit früher erreicht. Ein Schalldämpfer sollte den Mündungsknall bis unterhalb des gesetzlich festgelegten, maximal erlaubten Spitzenschallpegels von 137 dB reduzieren. In der Praxis erreichen die für hiesige Jagd verwendeten Kaliber etwa 155 dB am Ohr. Da Dezibel eine logarithmische Einheit sind, entsprechen zehn dB etwa einer Schallreduktion um die Hälfte! Damit keine Schädigungen durch den Schussknall auf der Jagd auftreten, sollte der Lärmpegel am Jägerohr um wenigstens 20 bis 30 dB reduziert werden.

    Ein Schalldämpfer wäre bei der Jagd manchmal ein Gewinn. Ist aber verboten. In Deutschland kriegt man als Jäger oder auch als Sportschütze eine entsprechende Genehmigung, bei uns nicht. Bei uns sollen die Gruppe der Berufsjäger aber solche erhalten.

    Außerdem wurde bereits ab 13,00 Uhr mit Büchsenmacher Erwin Weinrichter ein Flintenübungsschiessen beim Jagdparcours durchgeführt.

     

     





    Tag des musikalischen Brauchtums „Rund um das Jagdhorn“

    Der BÖJV und die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien (Leopold Bernstein Institut) hat seine Mitglieder, Jagdhornbläsergruppen und Interessierte aus ganz Österreich, zu dieser Veranstaltung des Tages des musikalischen Brauchtums mit Schwerpunkt „Rund um das Jagdhorn“ am Samstag, den 24. September 2016 herzlichst eingeladen. Beginn war 9:30 Uhr. Ort A-1030 Wien Anton-von-Weber-Platz 1, Campus der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien.

    Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des BÖJV und ÖKDUV verkündete der Künstlerischer Leiter o. Univ. Prof. Klaus Lienbacher das Seminarprogramm und stellte die TutoInnen Univ. Prof. Mag. Klaus Mühlfellner, Univ. Prof. Mag. Christoph Peham, Prof. Mag. Jakob Gollien, Prof. Mag. Thomas Lachtner und Mag. Sebastian Löschberger vor. Gleichzeitig wurden die einzelnen Jagdhornbläsergruppen vorgestellt. Die Firma Musikhaus Votruba war mit einer Auswahl an Instrumenten und Mundstücken vor Ort.
    Es haben sich zu diesen Seminar einige Jagdhornbläsergruppen aus ganz Österreich angemeldet und auch einige einzelne Jagdhornbläser.

    Um 14:00 Uhr gab es ein Abschlusskonzert der einzelnen JHBG im Sinne des jagdlichen Brauchtums mit verschiedenen Jagdhunderassen und Beizvögel. Danach erfolgte die Darbierung erleserner Hornmusik mit dem Wiener Horn durch Studierende der Universität.

    Hier einige Bilder dieser Veranstaltung.

       

       


    Unter Videos gibt es auch einige musikalischen Darbietungen.




    Zum Weihnachtsfest, besinnliche Stunden,
    zum neuen Jahr guten Anblick und Weidmannsheil
    wünscht der ÖKDUV Vorstand

     

     



    Bekanntmachung des Ausschlusses eines Vereinsmitgliedes mit 06.08.2015
    Lieber Klubmitglieder und Freunde des MVD,

    Herr Leopold Amon wurde mit Beschluss vom 06-08-2015 aus dem ÖKDUV ausgeschlossen.

    Er hat als Mitglied des ÖKDUV und als Züchter im Sinne des § 2 der Zuchtordnung des ÖKDUV

    • unter völliger Außerachtlassung der einen integrierenden Bestandteil der Satzungen des ÖKDUV bildenden Zuchtordnung des ÖKDUV einen Wurf von drahthaarigen
        Ungarischen Vorstehhunden vorgenommen,

    • den ÖKDUV von diesem Wurf überhaupt nicht informiert und auch keine diesbezügliche Deckgenehmigung erhalten, da seine Hündin Bina von der Bartlmuehle ZB-MVD 415 einen gravierenden Gebissfehler (Qualzucht) hat,

    • er hat auch auf unser diesbezügliches Schreiben vom 07-07-2015 überhaupt nicht reagiert,

       
    Er hat dadurch ein schweres Vergehen gegen die Bestimmungen der Satzung des ÖKDUV begangen und Handlungen vorgenommen, die geeignet sich, das Ansehen des Vereins zu schädigen.

    BESCHLUSS

    Der Vorstand des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde (ÖKDUV) schließt Herrn Leopold Amon, wohnhaft in A-3454 Reidling, Gutenbrunn 56

    gemäß § 8 Absatz 4 der Satzungen des ÖKDUV mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Vereines aus, und zwar

    wegen Vergehens gegen die Bestimmungen der Satzung sowie

    wegen Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins zu schädigen.

    Begründung

    Gemäß § 2 der Satzungen des ÖKDUV ist die Förderung der Zucht des drahthaarigen Ungarischen Vorstehhundes der Zweck des Vereins, insbesondere durch Auslese des geeigneten Zuchtmaterials hinsichtlich Gebrauchs- und Zuchtwert.

    Gemäß § 3, Absatz 1.11 der Satzungen des ÖKDUV stellen die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKDUV in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil der ÖKDUV-Satzungen dar.

    Gemäß § 6 Absatz 2 Punkt 2.1. der Satzungen des ÖKDUV sind die Mitglieder verpflichtet, die Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren und die Satzungen zu achten.

    Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzungen des ÖKDUV endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss.

    Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzungen des ÖKDUV kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes wegen Vergehens gegen die Bestimmungen der Satzungen und wegen Handlungen vornehmen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins zu schädigen.

    Welpen aus diesem nicht genehmigten Wurf erhalten außerdem keine FCI-ÖKV-ÖKDUV Ahnentafeln und können somit Ausstellungen und Prüfungen NICHT absolvieren. Diese Welpen sind für Jäger, die einen geprüften Jagdhund mit Papieren benötigt, nicht geeignet!!! Nachdem eine Fehlbildung des Gebisses (Qualzuchtsymtome nach dem Tierschutzgesetz) besteht, sind die weiteren Folgen auf die Welpen und deren Nachkommen nicht abzusehen.







    Im Memoriam Dr. Norbert Pirker


    Mit tiefer Betroffenheit mussten der Österreichischer Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde und der Bund Österreichischer Jagdvereinigungen die Nachricht vom Ableben von Dr. Norbert Pirker zur Kenntnis nehmen. Er ist am 11. Juli 2015 im achtundsechzigsten Lebensjahr nach längeren Leiden plötzlich, dennoch unerwartet, verstorben.

    Kynologisch galt seine Liebe in den letzten Jahrzehnten dem Magyar Vizsla Drahthaar. Wenn es um die Angelegenheit Hund ging, war sein Einsatz grenzenlos. Er war ein leidenschaftlicher Hundeführer und begeisteter Teilnehmer an diversen ÖJGV Jagdprüfungen und ÖKV Ausstellungen. Im ÖKV war er im 1. Disziplinarsenat, Formwert- und Leistungsrichteranwärter, Vizepräsident des Bund Österreichischer Jagdvereinigungen des Österreichischen Klub für Terrier sowie beim Jagdklub Nimrodfreunde. Beim Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde als Zuchtwartstellvertreter und Juristischer Beirat. Ebenfalls war er bei unzähligen internationalen und nationalen Rassehundeaustellungen als Schriftführer und als Sonderleiter tätig.

    Vielen Kynologen ist Dr. Norbert Pirker noch als Delegierter zu ÖKV Obmännerkonferenzen und Generalversammlungen in Erinnerung. Seine Wortmeldungen und Diskussionsbeiträge waren von kynologischem Verständnis - immer das Wohl der Rassehunde im Blick - und blendender Rhetorik geprägt.

    Für all seine Verdienste hat er das Ehrenzeichen in Bronze- Silber und Gold vom ÖKDUV und BÖJV erhalten. Vom ÖKfT erhielt er das Silberne Ehrenzeichen für seine Verdienste um den Verein. Die österreichische Kynologie wird Dr. Norbert Pirker infolge seiner Verdienste stehst ein ehrendes Andenken bewahren. Der ÖKDUV hat einen ehrlichen, unvergesslichen Freund verloren und wird ihm immer ein ehrendes Andenken bewahren. Uns bleibt nur, auf diesem Wege, unser ganzes Mitgefühl und tief empfundenes Beileid seiner Frau Dr. Christiane Pirker auszudrücken.

    Lieber Norbert! Weidmannsruh!

    Sehr geehrte Mitglieder, das feierliche Jägerbegräbnis- Verabschiedung, findet am Montag, den 03. August 2015 um 11:00 Uhr am Wiener Zentralfriedhof, Tor 2, in der Halle 1, statt. Ich ersuche Euch um zahlreiche Teilnahme.

    Der Präsident und Geschäftsführer des ÖKDUV LR Mag. art. Rudolf Broneder


    !!! ACHTUNG !!! - Vorsicht vor derzeit illegalen Züchtung von Magyar Vizsla Drahthaar Welpen.


    Herr Josef Doppelhofer aus der Steiermark annonciert im ÖSTERREICHS WEIDWERK mit folgenden Text:

    Magyar-Vizsla-Drahthaar-Welpen abzugeben. Elterntiere jagdlich geführt. Der ideale Jagd- und Familienhund! Tel.: 0664/213 03 36

    sowie in der Jagdzeitung DER ANBLICK mit folgenden Text:

    Vergebe Ende Juli Ungarische Drahthaar-Welpen ohne Papiere, Elterntiere jagdlich geführt, € 500,-. Tel.: 0664/2130336.

    Herr Josef Doppelhofer ist kein Mitglied unseres Vereines, daher fehlt für diesen Deckakt die notwendige Bewilligung unseres Rassezuchtvereines bzw. die HD-Untersuchung etc. Deshalb haben diese Welpen auch keine FCI-ÖKV-ÖKDUV Ahnentafeln (Hundepapiere) und können somit Ausstellungen und Prüfungen NICHT absolvieren. Diese Welpen sind für Jäger, die einen geprüften Jagdhund mit Papieren benötigt, nicht geeignet!!!


    Achtung!!! Petition Sicherheit im Wald für ALLE.

    Kurz reinschauen, unterschreiben......gegen die generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker. Eine Initiative des Österreichischen Forstvereines. Liebe Weidkameradinnen-kameraden bitte Unterschreiben auch Sie unbedingt diese Petition.

    Listen zum Ausdrucken für Vereine etc. kann mit obigen Link erfolgen und weitere Informationen auf der Website http://www.sicherheitimwaldfueralle.at wo man auch Online Unterschreiben kann.

    Sicherheit im Wald für ALLE. Keine generelle Öffnung des Waldes für Mountainbiker. Die seit Kurzem erhobene Forderung der generellen Öffnung der Forst- und Wanderwege für Mountainbiker gefährdet die Sicherheit und Qualität des österreichischen Waldes als Erholungsraum für alle.

    Der Österreichische Forstverein ergreift deshalb die Initiative um dieser unkontrollierten Öffnung entgegenzuwirken.

    Wir sind der Überzeugung, dass die generelle Öffnung kein zukunftsfähiger Weg für ein gutes Miteinander ist. Mit dem geltenden Forstgesetz sehen wir ausreichend Spielräume für einen kontrollierten Ausbau an Mountainbikestrecken gegeben und die Bedürfnisse aller NutzerInnen, der Wildtiere, des Naturschutzes der WaldbesitzerInnen und WaldarbeiterInnen, regionale Unterschiede und spezifische Rahmenbedingungen in Österreich berücksichtigt.

    Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes 2015:

    Am Samstag, den 18. April 2015 fand unsere diesjährige Generalversammlung mit Neuwahl des Vorstandes in A-3462 Bierbaum am Kleebühel NÖ. Landstraße 51, Landgasthaus zum goldenen Hirschen statt. Es waren 30 Mitglieder anwesend. Als Wahlleiter fungierte Mf. o.Univ. Prof. Klaus Lienbacher. Der Wahlvorschlag des scheidenden Vorstandes wurde mit Stimmeneinigkeit gewählt. Folgende Personen gehören dem neuen Vorstand an:

    Präsident und Geschäftsführer:

    LR Magister art. Rudolf BRONEDER, E-Mail: boejv-gf.mag.broneder@utanet.at, A-1230 Wien, Franz-Asenbauer-Gasse 36 A, Handy 0699-115876940699-11587694

    Vizepräsidenten und Zuchtwart:

    Alexandra BRONEDER, E-Mail: alexandra.broneder@utanet.at, A-1230 Wien, Franz Asenbauer Gasse 36 A, Handy 0699-111603310699-11160331.

    Zuchtwartstellvertreter und Juristischer Beirat:

    Dr. Norbert PIRKER, E-Mail: norbert.pirker@chello.at, A-1120 Wien, Hasenhutgasse 9, Haus 3, Telefon 01-812859801-8128598, Handy 0664 42333430664 4233343.

    Kassierin und Geschäftsführerstellvertreterin:

    Ulrike MINNICH, E-Mail: f.minnich@utanet.at, A-3462 Hippersdorf, Wienerstraße 1, Tel. 02278-226702278-2267, Fax 02278-226716, Handy 0676-53310340676-5331034.

    Kassierstellvertreterin:

    Magister Karin KOLLMANN, E-Mail: k.kollmann@A1.net, A-3400 Klosterneuburg, August Spanygasse 13, Tel/Fax/Anrufb. 02243-83113, Handy 0664-14072630664-1407263.

    Kassaprüfer:

    LR Mf. Brigitte HACKL, A-8502 Lannach, Mühlgasse 60, Telefon 03136-8225503136-82255, Handy 0664-92057410664-9205741.

    HOL Reinhard OTTER, A-8261 Sinabelkirchen, Fünfling 63, Telefon 03111-82324, Handy 0664-34205510664-3420551.

    Im Anschluss folgten einige Ehrungen für verdiente Weidkameraden. WK Friedrich Mikulics erhielt den Ehrenbuch in Bronze, WK Mag. Karin Kollmann, WK Dr. Norbert Pirker, WK Prof. Klaus Lienbacher und erhielten den Ehrenbruch in Gold. Wir gratulieren dazu herzlichst.



    Von links nach rechts: Zuchtwartstellvertreter und Juristischer Beirat Dr. Norbert Pirker Ehrenbruch in Gold, Präsident Mag. art. Rudolf Broneder, Züchter Mf. o.Univ. Prof. Klaus Lienbacher Ehrenbruch in Gold, Kassierstellvertreterin Mag. Karin Kollmann Ehrenbruch in Gold und Züchter Friedrich Mikulics Ehrenbruch in Bronze.

    Neue EU Verordnung

    Innergemeinschaftliches Verbringen von Hunden im Reiseverkehr seit 29. Dezember 2014

    Anbei die für Österreich geltenden Bestimmungen im Wortlaut.

    Bezüglich der europaweit unterschiedlichen Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte an das Bundesministerium für Gesundheit bzw. die entsprechende nationale Behörde.

    Geltungsbereich

    Die Bestimmungen basierend auf Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gelten für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, des EWR (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern) und die Schweiz .

    Heimtiere

    Als Heimtiere gelten Hunde, Katzen, Frettchen, Wirbellose (ausgenommen Bienen, Hummeln, Weich- und Krebstiere), zu Zierzwecken gehaltene Wassertiere, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel gemäß RL 2009/158/EG idgF) sowie Nagetiere und Kaninchen (die nicht zur Nahrungsmittelproduktion bestimmt sind), die ihren Halter oder eine ermächtigte Person (schriftliche Ermächtigung vom Halter), begleiten und weder den Verkauf noch den Übergang des Eigentums an dem Heimtier bezweckt.

    Für andere Heimtiere außer Hunde, Katzen und Frettchen finden Sie die Bestimmungen unter folgendem Link:

    http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Reiseinformationen/Reisen_nach_Oesterreich/Reiseverkehr_mit_anderen_Heimtieren_als_Hunden_Katzen_und_Frettchen_zwischen_Mitgliedstaaten_der_EU_und_des_EWR_und_der_Schweiz

    Hunde, Katzen, Frettchen

    Seit 3. Juli 2004 kann für Hunde, Katzen und Frettchen, die im Reiseverkehr zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mitgenommen werden, ein Heimtierausweis (pet pass) bei allen in Österreich freiberuflich tätigen Tierärzten ausgestellt werden.

    Es dürfen maximal fünf Tiere pro Person mitgeführt werden.

    Kennzeichnung

    Jedes Tier muss entweder durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Seit 3. Juli 2011 dürfen Tiere nur mehr mittels Chip gekennzeichnet werden. Eine vor dem 3. Juli 2011 durchgeführte Tätowierung ist auch weiterhin gültig, sofern sie deutlich lesbar ist.

    Ausweis

    Für jedes Tier muss ein Ausweis mitgeführt werden, der von einem von der zuständigen Be-hörde dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – vorgenommen wurde.

    EU-Heimtierausweise, die vor dem 29.12.2014 ausgestellt wurden, sind weiterhin gültig.

    Gültigkeit der Tollwutimpfung

    Grundsätzlich ist eine Tollwutimpfung nur dann gültig, wenn unter anderem die Bedingung erfüllt ist, dass der Zeitpunkt der Impfung nicht vor dem im Ausweis oder in der mitgeführten Tiergesundheitsbescheinigung angegebenen Zeitpunkt der Mikrochip-Implantation liegt. Allerdings gelten Tiere auch dann als gekennzeichnet, wenn sie eine deutlich erkennbare Tätowierung tragen, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.

    Die Tollwutimpfung ist nach Abschluss der Grundimmunisierung gültig, wenn

    • das Tier mit einem inaktivierten Impfstoff oder rekombinanten Impfstoff gegen Toll-wut entsprechend den Genehmigungen für das Inverkehrbringen des Impfstoffes im Ursprungsstaat geimpft wurde,

    • es sich um einen Impfstoff handelt, der die Anforderungen der Normenempfehlungen (Kapitel 2.1.13 Manual of Diagnostic Tests and Vaccines for Terrestrial Animals) der Weltorganisation für Tiergesundheit erfüllt,

    • das Tier danach regelmäßig einer Auffrischungsimpfung unterzogen wurde.

    Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Anforderungen

    Es wird jedenfalls empfohlen vor dem Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen nach Irland, Malta, Schweden, das Vereinigtes Königreich sowie nach Finnland und Norwegen Informationen auf der jeweiligen Homepage abzurufen.

    www.defra.gov.uk, www.agriculture.gov.ie, www.sjv.se , www.mattilsynet.no, www.mmm.fi, http://vafd.gov.mt/pet-animals-entering-malta

    Verbringen von unter 12 Wochen alten Tieren im Privatreiseverkehr nach Österreich

    Gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 12 Wochen alt sind, sofern:

    • jedes Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet ist,

    • 3/3 Stand: Dezember 2014

    • für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,

    • das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde,

    • vom Tierbesitzer mit einer Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung), welche mitzuführen ist, bestätigt wird, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.

    ACHTUNG ! auf tierschutzrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Verbringen und der Haltung von Hunden und Katzen unter 8 Wochen (Link zum Tierschutzgesetz und den Verordnungen).

    Verbringen von gegen Tollwut geimpften und zwischen 12 und 16 Wochen alten Tieren im Privatreiseverkehr nach Österreich

    Für diese Verbringungsmöglichkeit müssen Hunde, Katzen und Frettchen jedenfalls gegen Tollwut geimpft worden sein!

    Gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die gegen Tollwut geimpft wurden und zwischen 12 und 16 Wochen alt sind, sofern:

    • jedes Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet ist,

    • für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,

    • das Tier gegen Tollwut geimpft wurde,

    • vom Tierbesitzer mit einer Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung), welche mitzuführen ist, bestätigt wird, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.

    Auskunft:

    Bundesministerium für Gesundheit
    Mag. DDr. Amely Krug
    Abteilung II/B/10
    Fax: +43 1 713 44 04 1707
    E-Mail: amely.krug@bmg.gv.at

    Liebe Mitglieder, Freunde und Sympathisanten des Magyar Vizsla Drahthaar.


    Zum Weihnachtsfest, besinnliche Stunden, zum neuen Jahr guten Anblick 
                                        und Weidmannsheil, wünscht der ÖKDUV Vorstand.


        


    Mag. Rudolf Broneder    Alexandra Broneder         Ulrike Minnich                Mag. Karin Kollmann     Dr. Norbert Pirker

    Jagdmesse: Jagdzeit Tulln 2014

    Die zweijährig in Tulln stattfindende Jagdmesse Jagdzeit Tulln – die Messe für Jagd, Allrad & Fischerei öffnet vom 17. Oktober 2014 bis 19 Oktober 2014 wieder seine Pforten. Es waren viele interessante Aussteller, Fachvorträge, Vorführungen, Produktpräsentationen, Sonderschauen, Hundevorführungen, Trachtenmodenschau, Trophäen und Präparate zu sehen.

    Unser Verein war wieder, aber erstmals in Kooperation mit dem Bund Österreichischer Jagdvereinigungen mit einer Koje auf einer Jagdmesse vertreten. Es waren Präsident Mag. Rudolf Broneder und unser Mitglied Univ.Prof. Klaus Lienbacher mit Gold-Chilli vom Steinberg vor Ort.

    Wir werden bei der Jaspowa in Wien die vom 20. bis 22. März 2015 stattfindet diese Aktion wiederholen um auch hier noch präsenter zu sein.

     

    Ortungsgeräte, erlaubte Frequenzen:

    Für die Ortung von Tieren sind die Frequenzen 142,000 MHz , 142,0125 – 142,2500 MHz und 142,350 MHz vorgesehen. Entsprechende Funkgeräte, die die technischen Merkmale der Funkschnittstelle FSB-LS036 (siehe Beilage) einhalten, sind generell bewilligt und können in ganz Österreich betrieben werden.

    Download Frequenzen

    Weitere Auskünfte: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie,
    Abteilung III/PT3 – Technik,
    Postanschrift: Postfach 201, A-1000 Wien
    Büroanschrift: Radetzkystraße 2, A-1030 Wien
    Telefon: +43 1 711 62 - 65 4212+43 1 711 62 - 65 4212 Mobil: +43 664 8189065+43 664 8189065 Fax: +43 1 711 62 - 65 4209
    E-Mail: florian.cziczatka@bmvit.gv.at Website: www.bmvit.gv.at


    Bekanntmachung des Ausschlusses eines Vereinsmitgliedes mit 08.07.2014

    Herr Karl Bacher hat als Mitglied des ÖKDUV und als Züchter im Sinne des § 2 der Zuchtordnung des ÖKDUV

    • unter völliger Außerachtlassung der einen integrierenden Bestandteil der Satzungen des ÖKDUV bildenden
    Zuchtordnung des ÖKDUV einen Wurf von drahthaarigen Ungarischen Vorstehhunden vorgenommen,
    • den ÖKDUV von diesem Wurf überhaupt nicht informiert,
    • den Verein wichtige Informationen über den Deckrüden vorenthalten und
    • die Abgabe der Welpen als reinrassige drahthaarige Ungarische Vorstehhunde ohne Papiere annonciert.

    Er hat dadurch ein schweres Vergehen gegen die Bestimmungen der Satzung des ÖKDUV begangen und Handlungen vorgenommen, die geeignet sich, das Ansehen des Vereins zu schädigen.

    BESCHLUSS:

    Der Vorstand des Österreichischen Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde (ÖKDUV) schließt Herrn Karl Bacher, wohnhaft in A-3430 Tulln/Nitzing, Sackgasse 2

    gemäß § 8 Absatz 4 der Satzungen des ÖKDUV mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Vereines aus, und zwar
    • wegen Vergehens gegen die Bestimmungen der Satzung sowie
    • wegen Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins zu schädigen.

    Begründung

    Gemäß § 2 der Satzungen des ÖKDUV ist die Förderung der Zucht des drahthaarigen Ungarischen Vorstehhundes der Zweck des Vereins, insbesondere durch Auslese des geeigneten Zuchtmaterials hinsichtlich Gebrauchs- und Zuchtwert.

    Gemäß § 3, Absatz 1.11 der Satzungen des ÖKDUV stellen die Zucht- und Eintragungsbestimmungen des ÖKDUV in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil der ÖKDUV-Satzungen dar.
    Gemäß § 6 Absatz 2 Punkt 2.1. der Satzungen des ÖKDUV sind die Mitglieder verpflichtet, die Interessen und das Ansehen des Vereins zu wahren und die Satzungen zu achten.

    Gemäß § 8 Absatz 1 der Satzungen des ÖKDUV endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss.

    Gemäß § 8 Absatz 4 der Satzungen des ÖKDUV kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes wegen Vergehens gegen die Bestimmungen der Satzungen und wegen Handlungen vornehmen, die geeignet sind, das Ansehen des Vereins zu schädigen.




    !!! ACHTUNG !!! - Vorsicht vor derzeit illegalen Züchtungen von Magyar Vizsla Drahthaar die ohne Bewilligung unseres Rassezuchtvereines in der Österreichischen Jagdzeitung angeboten werden. Es fehlt für diesen Deckakt die notwendige Bewilligung unseres Rassezuchtvereines bzw. die HD-Untersuchung etc. Daher haben diese Welpen auch keine FCI-ÖKV-ÖKDUV Ahnentafeln (Hundepapiere) und können somit Ausstellungen und Prüfungen NICHT absolvieren. Diese Welpen sind für Jäger, die einen geprüften Jagdhund mit Papieren benötigt, nicht geeignet!!!

    Alle derzeitigen Zuchttiere unseres Vereines entsprechen den strengen Zuchtbestimmungen des ÖKV-ÖKDUV. Momentan hat ein seriöser, legaler Rassehundezüchter einen Wurf Magyar Vizsla Drahthaar, in der Zuchtstätte "vom Steinberg", Mf. Univ. Prof. Klaus & Edith Lienbacher, A-2000 Stockerau, Wiesenerstraße 6, Telefon 02266-8040802266-80408, Handy 0664-83196950664-8319695. Weitere Informationen dazu finden Sie auf dieser Website unter ZUCHT/WURF/WELPEN.


    Achtung: Gesetzliche Meldepflicht von Zuchttieren

    Schreiben vom ÖKV betreffend Meldepflicht.




    Neu: PO Jagliche Eignung auf Schwarzwild

    10. Nachweis der jadlichen Einigung auf Schwarzwild (SwE)

    Aufgrund des in den letzten Jahren stark angestiegenen Bestandes an Schwarzwild, vor allem in den östlichen Bundesländern, kommt dem Einsatz geeigneter Jagdhunde besondere Bedeutung zu.

    Für die erfolgreiche Arbeit "vor dem Schuss" an Schwarzwild ist die Ausgewogenheit verschiedener Anlagen (Nervenstärke, Härte, Schärfe, Ausdauer, Jagdverstand) die Grundlage. Zusammen mit praktischer Erfahrung kennzeichnen sie jene Jagdhunde, von denen, wie die Peaxis zeigt, der ERfolg derartiger Schwarzwildjagden entsprechend abhängt.
    Um Jagdhunde, die zuverlässig an Schwarzwild arbeiten, besonders herauszustellen, kann das Leistungszeichen "SwE" vergeben werden, wenn ein Hund bei der praktischen Jagdausübung im Zuge einer Schwarzwildjagd nachweislich folgende Leistungen erbringt:

    1. Der Hund wird allein zum Stöbern geschnallt, es dürfen weder andere Hunde in dem zugewiesenen Bereich arbeiten, noch Treiber eingesetzt sein. Das Gelände, in dem der Hund das Schwarzwild alleine finden muss, muss eine ca. 2 ha große Dickung aufweisen. Er muss das gefundene Schwarzwild (Rotte) sprengen bzw. Einzelstücke so ausdauernd laut jagen, bis sie den abgestellten Bereich verlassen und somit bejagbar sind. Lassen sich die Sauen nicht jagen, so muss der Hund anhaltend stellen (mindestens 10 Minuten).
    2. Kann der Hund trotz hartnäckigem Stellen die Sauen nicht in Bewegung bringen, darf der Hundeführernach 10 Minuten den Standlaut angehen um seinen Hund zu unterstützen. Der Hund muss dann die so rege gemachten Sauen selbständig verfolgen und sie aus dem abgestellten Bereich jagen.
    3. Das Leistungszeichen darf nicht vergeben werden:
    a. wenn die Arbeit lediglich an geringen Frischlingen (ohne Bache) erfolgt, die gestellte Sau soll ca. 30 kg haben
    b. wenn der Hund mit Selbstgefährdung die Sau stellt
    c. wenn er im Laufe der Schwarzwildjagd in der Mitte mitjagt
    d. wenn der Hund das Schwarzwild in der zugewiesenen Deckung nicht innerhalb von 15 Minuten gefunden hat
    4. Die Arbeit muss von mindestens zwei Jägern, von denen einer Leistungsrichter mit Erfahrung in der Schwarzwildbejagung sein muss, im Rahmen einer Schwarzwildjagd bestätigt werden.




    Achtung Export Pedigree:

    Ab sofort muss jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, ein Export Pedigree vorweisen.

    Leider sind die Juristen der FCI zum Schluss gekommen, dass die bisher in Österreich geübte Praxis, aus EU Ländern kein Export Pedigree zu verlangen, nicht dem Artikel 8 (9) der FCI Geschäftsordnung entspricht.

    Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Artikel 8 (9).

    Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer der vier offiziellen Sprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen. Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
    Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten.

    Achtung neue ÖKV Ausstellungsordnung mit 01.01.2014:

    Der ÖKV Vorstand hat eine Änderung der Ausstellungsordnung mit Gültigkeit vom 01.01.2014 beschlossen. Die vollständige Ausstellungsordnung können Sie auf der ÖKV Website einsehen oder unter downloaden.


    Achtung, Ergänzung der ÖKV Zucht- und Eintragungsbestimmungen (ZEO):

    Diese wurden in der Vorstandsitzung vom 29.05.2013 und mit Zustimmung des Beirates am 12.06.2013, in der UH 7/8 2013 veröffentlicht.

    Bei folgenden Paragraphen wurden Änderungen durchgeführt: § 2 , § 5, § 9, § 10 und § 16.

    Die gesamte Zucht- und Eintragungsbestimmungen können Sie auf unserer Website unter Downloaden Zucht – und Eintragungsbestimmungen des ÖKV einsehen. Unten angeführt die Änderungen:

    ÖKV-ZEO 2013-Änderungen

    § 2 ZÜCHTER UND IHRE RECHTE SOWIE PFLICHTEN


    (12)Jeder Züchter hat die vorgesehenen Abstände zwischen zwei Würfen einzuhalten. Sollte bei einer Hündin im Wiederholungsfall der Nichteinhaltung der vorgesehenen Abstände (siehe § 5, Punkt 2) wieder ein Wurf fallen, so muss eine Bestätigung einer Aufzuchtbegleitung durch einen Tierarzt und ein Gesundheitsattest der Mutterhündin beigebracht werden.

    § 5 ZUCHTVERWENDUNG

    (1) Grundsätzliche Voraussetzung für die Zuchtverwendung sind Gesundheit, artgemäße Entwicklung, ein rassetypisches Wesen und die Erreichung der vollen Zuchtreife.
    (2) Zur Zucht dürfen nur Hunde verwendet werden, die erwarten lassen, dass bei ihren Nachkommen keine Qualzuchtmerkmale auftreten werden (siehe § 5 Abs 2 Z 1 Tierschutzgesetz, Verbot von Qualzucht)
    (3) Die zur Zucht verwendeten Hunde dürfen keine Merkmale und Eigenschaften aufweisen, die im jeweiligen FCI Standard als „ausschließende Fehler“ angeführt sind.
    (4) Einer Hündin ist im Allgemeinen nicht mehr als ein Wurf innerhalb von 12 Monaten zuzumuten.
    (5) Gesundheitsatteste, die eine Zuchtzulassung bewirken sollen, dürfen nicht aufgrund von tierärztlichen Tätigkeiten erstellt werden, die ein Tierarzt an einem Hund vornimmt, dessen Eigentümer, Miteigentümer, Ausbilder,( Trainer entgeltlich oder unentgeltlich ), Führer, Halter, Pfleger oder Verkäufer er innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Tag der tierärztlichen Tätigkeit war. Dies gilt auch für Hunde, die Familienangehörigen gehören, ungeachtet dessen, wo diese ihren Wohnsitz haben. Weiters gilt dies auch für Hunde, die Personen gehören, die in Hausgemeinschaft mit dem Tierarzt leben.

    § 9 ALLGEMEINE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN
    (1) In das ÖHZB werden Rassehunde nur dann eingetragen, wenn sie mittels Mikrochip gekennzeichnet sind.

    § 10 GLIEDERUNG DES ÖHZB – BESONDERE EINTRAGUNGSVORAUSSETZUNGEN
    (1) Das ÖHZB besteht aus dem : A-Blatt, B-Blatt und Anhang (Register)
    1. In das A-Blatt ……..insbesondere:
    a) drei Ahnenreihen,….;
    b) Bewertung der Elterntiere bei internationalen, nationalen Ausstellungen oder Zuchtschauen mit Vergabe des CACA oder einer Mindestmeldezahl von zwanzig Hunden, mindestens mit dem Formwert "Gut", soweit nicht die Zuchtbestimmungen der zuchtmäßig rassebetreuenden VK einen höheren Formwert verlangen. Für nicht in österreichischem Besitz stehende Rüden (ausländische Deckrüden) ist eine Beschreibung durch einen FCI anerkannten Formwertrichter erforderlich, die einem Mindestformwert von „Gut“ entsprechen würde. Sollte das rassetypische Erscheinungsbild durch die Zuchtverantwortlichen der VK oder den Zuchtbuchführer des ÖKV mit Begründung angezweifelt werden, so ist eine Bestätigung des jeweils erforderlichen Formwertes durch zwei vom ÖKV bestimmte Allgemeinrichter beizubringen.
    2. In das B-Blatt werden jene Rassehunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen und Formwert allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und der zuchtmäßig rassebetreuenden VK entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass die Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind als im A-Blatt eingetragene Hunde.

    § 16 ABSTAMMUNGSURKUNDE

    (2) Auf der Abstammungsurkunde werden mindestens drei Generationen angeführt. Bei allen Ahnen sind die Originalzuchtbuchnummern (ÖHZB-Nummer und/oder ausländische Zuchtbuchnummer) anzugeben.

    Achtung; wichtiger Hinweis bezüglich des Prüfungsverbots für kupierte Jagdhunderassen:


    Der ÖKDUV möchte allen Mitglieder und Interessenten für Jagdhunderassen auf folgende Prüfungsmodalität ab 2014 aufmerksam machen:

    Prüfungsverbot in Österreich ab 2014 für kupierte Jagdhunderassen.

    Ergänzend dazu: in Österreich ist das Kupieren von Ruten bei Hunden seit 2005 verboten!!!

    Das heißt dass ab 2014 ausschließlich unkupierte Hunde nur mehr geprüft werden dürfen. Ausnahmen gibt es jedoch nur, wenn ein tierärztliches Attest über den gerechtfertigten Eingriff beigelegt ist. Auszug aus dem Tierschutzgesetz, in Kraft getreten am 29.12.2012.

    § 7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, sind verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden zum Zweck der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.

    Es ist somit der Import von kupierten Rassehunden und natürlich auch von Magyar Vizsla Drahthaar aus Ländern, in denen das Kupieren der Rute sehr wohl erlaubt ist, mit Jahresbeginn 2013 verboten.


    Ausbildungsreferent zum ÖJGV ab 01.01.2014 und Neuorientierung der Leistungsrichteranwärter (LRA):

    Nachdem bei der letzten GV des Österreichischen Jagdgebrauchshunde-Verbandes (ÖJGV) am 16. März 2013 mit 01. Jänner 2014, jeder Verbandsverein einen Ausbildungsreferenten namhaft zu machen hat, wurde diese Aufgabe, für den Magyar Vizsla Drahthaar Verein unseren Präsidenten Herrn Magister art. Rudolf Broneder übertragen, der ab sofort für diesen Verein als Ausbildungsreferent für Leistungsrichteranwärter (LRA) jetzt zuständig ist. Das Aufgabengebiet umfasst die Betreuung der Richteranwärter während der gesamten Ausbildungszeit, Kontrolle und Freigabe der verfassten Berichte sowie Eingabe sämtlicher Unterlagen zu den Prüfungen. Bei der Neuorientierung der Anwärterausbildung muss dieser ein Seminar über Anatomie, Genetik, Jagdhundeausbildung (Verordnung zur tierschutzkonformen Ausbildung von Hunden), Gesetze (Tierschutzgesetz, Landesjagdgesetze) sowie eine praktische Ausbildung mit Teilnahme an Übungstagen und Jagdhundeführerkursen absolvieren.
    Der Revierhund in Niederösterreich zur nochmaligen Erinnerung:

    Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet ab 1. Jänner 2011 für die Haltung von Jagdhunden mit Herkunftsnachweis, sowie den für seine Rasse/Rassegruppe notwendigen Prüfungs- und Leistungsnachweisen (Gebrauchsfähigkeit) zu sorgen und dem NÖLJV zu melden.

    Die Reinrassigkeit ist durch einen vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) ausgestellten oder anerkannten Abstammungsnachweis nach den Bestimmungen der Federation Cynologique International (FCI) zu belegen. Andere Kynologischen Vereinigungen wie ÖHU, RVÖ, werden keinesfalls anerkannt.

    Die Gebrauchsfähigkeit muss durch Prüfungen bzw. Leistungsnachweise des Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verbandes (ÖJGV) und seiner Mitgliedervereine, die den Anforderungen der NÖ. Jagdverordnung Abschnitt 25 entsprechen.

    Weitere Auskünfte beim NÖ. Landesjagdverband bzw. auf deren Homepage.



    Magyar Vizsla Drahthaar Hündin Aliz Hamuhazi Vadasz, ÖHZBNR. MVD 317, ÖCH 2004, CIT-J 2008 (Österreichischer Jagdhunde-Prüfungssieger), JE Nr. 72, AP 164 Punkte, Feld- und Wasserprüfung 309 Punkte I.a Preis, 2xVGP mit 407 Punkten mit jeweils I.a Preis und 1 VGP mit 409 Punkten I.a Preis, Hubertusprüfung Btr Fasan in 1 Minute und SPoR 4 Verweisungspunkte in 10 Minuten mit Hubertusabzeichen in Gold Nr. 8, geprüfter und gemeldeter Revierhund



    Änderung des Tierschutzgesetzes vom 6.12.2012;
    der Nationalrat beschloss weitere Verbesserungen im Tierschutzgesetz unter

    § 7 (5) Das Ausstellen, der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, sind verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden zum Zweck der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist verboten.

    Jagdhundeführerkurse und Hundeausbildung:

    Laut dem Bundestierschutzgesetzes sind alle anerkannten ÖJGV Leistungsrichter (Voraussetzung gültige Jagdkarte und kein Sternchenrichter) befähigt Jagdhundeführerkurse abzuhalten. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass Leistungsrichteranwärter diese Befähigung jedoch nicht besitzen. Zur Ausbildung fremder Hunde sind außerdem auch nur die oben angeführten ÖJGV Leistungsrichter berechtigt, die diese erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

    Bitte Informieren Sie sich daher rechtzeitig ob der jeweilige Kursleiter über die rechtlichen notwendigen Voraussetzungen verfügt. Die aktuelle Leistungsrichterliste ist unter http://www.oejgv.at/Richterliste im PDF-Format einsicht zu nehmen.

    Mit 1. April 2012 ist außerdem eine vom Bundesministerium für Gesundheit erlassene Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden in Kraft getreten. Die Verordnung sieht auch die Möglichkeit des Erwerbs eines „Gütesiegels für tierschutzqualifizierte Hundetrainerinnen bzw. tierschutzqualifizierte Hundetrainer“ vor.

    Bleischrotverbot bei der Jagd auf Wasservögel ab 1. Juli 2012:

    Durch Kundmachung der Verordnung des Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BGBI. II Nr. 331/2011) trifft mit 1. Juli 2012 ein Verbot für die Verwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel in Kraft. Ab diesen Zeitpunkt darf nur Stahlschrotmunition verwendet werden. Bitte kontrolieren Sie Ihre Flinten ob diese für Stahlschrotmunition geeignet ist. Suchen Sie im Zweifelsfall den Büchsenmacher oder das Beschussamt zur Beratung auf.



    Revierhund in Niederösterreich:

    Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet ab 1. Jänner 2011 für die Haltung von Jagd-hunden mit Herkunftsnachweis, sowie den für seine Rasse/Rassegruppe notwendigen Prüfungs- und Leistungsnachweisen (Gebrauchsfähigkeit) zu sorgen und dem NÖLJV zu melden.

    Die Reinrassigkeit ist durch einen vom Österreichischen Kynologenverband (ÖKV) aus-gestellten oder anerkannten Abstammungsnachweis nach den Bestimmungen der Federation Cynologique International (FCI) zu belegen.

    Die Gebrauchsfähigkeit muss durch Prüfungen bzw. Leistungsnachweise des Österreichischen Jagdgebrauchshunde Verbandes (ÖJGV) und seiner Mitgliedervereine, die den Anforderungen der NÖ. Jagdverordnung Abschnitt 25 entsprechen.

    Weitere Auskünfte beim NÖ. Landesjagdverband bzw. auf deren Homepage.




    Aujeszky´sche Krankheit:

    Wichtige Informationen für Jagdhundeführer

    Krankheitsübertragung:
    ■Hauptwirte für das Virus sind Wild- und Hausschweine (der Hausschweinebestand in Österreich ist virusfrei)
    ■Keine Gefahr für Menschen
    ■Keine Übertragung von Hund zu Hund bzw. Hund zu Mensch (Fleischfresser sind Endwirte)
    ■Übertragung vom Wildschwein auf den Hund
    ■Große Virusmengen im Schwein: Nervengewebe, Lymhgewebe, Nasen-, Maul- und Rachenschleimhäute, Gescheide

    Virusübertragung: durch Schwarzwildaufbruch, durch rohes Wildschweinefleisch, durch virushältiges Gewebe und Ausflüsse

    Krankheitsverlauf:
    ■Für Hunde in jedem Fall innerhalb weniger Tage (1 bis 3 Tage) tötlich (Gehirn- und Rückenmarksentzündung, starker Juckreiz, Atemnot, starkes speicheln, Fressunlust, Fieber)
    ■Für Hunde gibt es keinen Impfstoff
    ■Geringes Auftreten bei Jagdhunden in Österreich
    ■Für Jagdhunde ist das Gefährdungspotential schwer einschätzbar, da Österreich frei von der Aujeszkschen Krankheit bei Hausschwein ist und einer ständigen Überwachung unterliegt

    Für Wildschweine gibt es bisher keine flächendeckende Untersuchung in Österreich

    Jadliche Empfehlung die das Risiko für den Jagdhund verringern:
    ■kein Kontakt des Jagdhundes mit dem Aufbruch des Schwarzwild
    ■kein Kontakt mit Schwarzwild bei Streckenlegung
    ■keinen Schwarzwildaufbruch oder rohes Wildschweinfleisch verfüttern
    ■kein “genossen machen” mit Teilen von Schwarzwild (Lecker, etc.)
    ■kein Kontakt des Jagdhundes mit Ein-und Ausschuss bei Wildschweinen

    Telereizgeräte in der Jagdhundeausbildung

    Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) und der Österreichische Jagdgebrauchs-hundeverband (ÖJGV) sowie die Rassehundeklubs und somit auch der ÖKDUV distan-zieren sich entschieden von diesen einseitigen Abrichtemethoden (Einsatz von Telereiz-geräten und ähnlichen Starkzwangsmethoden) in der Jagdhundeausbildung, die überdies nicht der aktuellen österreichischen Gesetzeslage entsprechen.

    Die Jagdhundeausbildung innerhalb des ÖJGV und seinen Verbandsvereinen erfolgt nach den neuesten Erkenntnissen der Hundeausbildung und ist angepasst an die Erfordernisse des brauchbaren Jagdhundes. Die Ausbildung bedarf geschulter Hand und bedeutet den Einsatz von Zeit, Fachverständnis und Einfühlungsvermögen. Dennoch muss klar gestellt werden, dass in der Ausbildung des Jagdhundes auf die Lenkbarkeit des Jagdtriebes geachtet werden muss.

    Heimtierdatenbank:

    Achtung, wichtiger Hinweis!

    Ist ihr Hund auch in der HEIMTIERDATENBANK registriert? Kontrollieren Sie das bitte umgehend.

    Viele, vor allem ältere Hunde, welche schon vor einigen Jahren mittels Chip gekenn-zeichnet wurden, sind nur in den Registern der Datenbanken wie zum Beispiel ANIMALDATA oder TASSO zu finden. Die Registrierung in der Heimtierdatenbank erfolgt nicht automatisch, da für die Registrierung in der Heimtierdatenbank die Nummer eines Personaldokumentes des Besitzers angegeben werden muss.

    Wie kann ich das überprüfen? Am einfachsten über einen PC Zugang. Tippen sie am Such-programm von „Google“ das Wort Heimtierdatenbank ein und starten die Suche. Unter den nun folgenden Angeboten kommt gleich als erstes „Heimtierdatenbank Onlinemelder“, anklicken, links oben steht das Wort SUCHE, ebenfalls anklicken.

    Es erscheinen nun 2 Felder, in das obere, mit der Bezeichnung Chipnummer, tippen sie die Nummer ihres Hundes ein.

    Ist er bereits registriert erscheint nun der Rufname ihres Hundes und der Hinweis auf jene Datenbank (Animaldata, Tasso, etc.) in welcher die genauen Daten, wie Besitzer etc., des betreffenden Hundes abgefragt werden können.

    Erscheint jedoch der Hinweis, dass der betreffende Hund noch nicht in der Heimtier-datenbank aufscheint, besteht für sie dringender Handlungsbedarf. Nehmen sie das durch den Tierarzt bei der Kennzeichnung ausgefüllte Formular zur Hand und setzen sie sich umgehend tele-fonisch mit der betreffenden Firma in Verbindung. In der Regel genügt es wenn man die Nummer eines Personaldokumentes angibt und die Sache wird formlos erledigt.

    Für die Durchführung der nachträglichen Meldung bestehen 3 Möglichkeiten:

    1. Registrierung durch ihren Tierarzt

    2. Der Tierhalter selbst kann mit seiner „Bürgerkarte“ über nachstehende Internetadresse die Registrierung selbst vornehmen: http: //heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/.

    3. Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft. Die Kosten von ca. € 28,- (Bundes-gebühr + Verwaltungsabgabe der BH) sind vom Tierbesitzer zu tragen!

    Es sind schon einige Fälle bekannt, wo die Besitzer von aufgegriffenen Hunden, welche wohl gechipt aber nicht in der Heimtierdatenbank eingetragen waren mit einem Straf-mandat von € 75,- belegt wurden.

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