Leitfaden für Prüfungen
Prüfungswesen
Prüfungsrichtlinien für Prüfungen 2025:
WICHTIG: Für alle Prüfungen gültig:
Die Nennungen von Hunden, deren Eigentümer oder Führer mit der Zahlung des Nenngeldes oder des Mitgliedsbeitrages im RÜCKSTAND sind, werden vom Veranstalter NICHT BERÜCKSICHTIGT. Gleiches gilt bei mangelhaft oder -bzw. und - nicht leserlich ausgefüllten Nennformular und es wird gleichzeitig eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von € 20,00 eingehoben.
Nennungen sind der Geschäftsstelle mittels Nennformular (siehe Homepage unter Downloads) und Kopie des Einzahlungsbeleges via E-Mail (gut leserlich in Blockschrift bzw. am PC ausgefüllt), zu übermitteln.
E-Mail Ausschließlich elektronisch an: mag.broneder@utanet.at
Nenngeld:
Mitglieder: AP € 130,00, FWP € 180,00, VGP € 200,00, SEP € 130,00, Btr € 140,00, SSP € 140,00, SPFSoR € 140,00. (darin sind € 50,00 Kaution enthalten, die bei Prüfungsantritt zurückbezahlt werden)
Für Nichtmitglieder wird ein Aufpreis von EUR 40,00 pro Prüfung veranschlagt.
Das jeweilige Nenngeld mit der Kaution bzw. des Aufpreises für Nichtmitglieder ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Österreichischer Klub für drahthaarige Ungarische Vorstehhunde, Erste Bank der Österr. Sparkassen AG., IBAN: AT15 2011 1000 0840 3295, BIC: GIBAATWWXXX.
Ab sofort muss für die Teilnahme an Prüfungen eine ÖHZB-Nummer vorliegen und der Hund im Österreichischen Zuchtbuch eingetragen sein.
Kupierte Hunde dürfen nur dann antreten, wenn ein entsprechendes ärztliches Attest vorgelegt wird und dieser muss gleichzeitig mit dem Nennformular übermittelt werden.
Die Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung darf max. 1 Jahr zurückliegen und muss mindestens 4 Wochen vor der Prüfung erfolgt sein. Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde, sowie hitzige Hündinnen können an der Prüfung nicht teilnehmen.
Rassen:
Diese Prüfungen sind für Magyar Vizsla Drahthaar und nach Maßgabe eines freien Platzes auch für andere Vorstehhunderassen offen bzw. alle Rassen bei der Schweißergänzungsprüfung, Schweißsonderprüfung und Schweißprüfung mit Fährtenschuh ohne Richterbegleitung.
Wichtige Hinweise:
- Einwandfreies Schleppenwild.
- Fuchs benötigt ein Mindestgewicht von 3,5 kg und darf nicht präpariert sein.
- Das Fuchshindernis ist ein künstliches mit zwei mal zwei Meter und 70 cm hoch.
- Die Schweißfährten werden als Übernachtfährten mit Rehwildschweiß und mit dem Fährtenstockt gelegt bzw. mit dem Fahrtenschuh gelegt und dann ist es Rotwildschweiß.
- Die Prüfungsleitung übernimmt für Schadenersatzansprüche keine Haftung. Sollte ein Hundeführer nicht im Besitz einer gültigen Jagdkarte für das jeweilige Bundesland sein, hat er dies vor der Prüfung der Prüfungsleitung bekannt zu geben.
Zur Prüfung ist mitzubringen:
- Abstammungsnachweis (Original)
- Impfpass
- Formwertbeurteilungsblatt
- gültige Jagdkarte
- Flinte und genügend Patronen (Stahlschrot für die Wasserarbeit)
- Einwandfreies Schleppenwild
- Schweißriemen (mind. 7 Meter lang) mit Schweißhalsung oder Brustgeschirr.
Weiteres beachten Sie:
- Kranke oder krankheitsverdächtige Hunde sowie hitzige Hündinnen können an den Prüfungen nicht teilnehmen.
- Abstammungsnachweis und das Prüfungszeugnis werden nur persönlich ausgehändigt.
- Hunde müssen gegen Tollwut geimpft sein und eine gültige Tollwutschutzimpfung vorweisen.
- Vor der Prüfung werden alle prüfungsrelevanten Dokumente geprüft.
- Wir ersuchen die Hundeführer, zu den Prüfungen in zweckmäßiger jagdlicher Kleidung anzutreten.
- Während unseren Veranstaltungen werden Fotos und ggf. Videos angefertigt. Die TeilnehmerInnen nehmen dies hiermit zur Kenntnis und stimmen der Verwendung für die Öffentlichkeitsarbeit (Homepage, Facebook, Instagram, Pressemeldungen, etc.) zu.
Wir würden uns freuen, Sie bei diesen Prüfungen begrüßen zu dürfen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Ho-Rüd-Ho zeichnet der Präsident- Prüfungsleiter des ÖKDUV LR. Mag. art. Rudolf Broneder.